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Berlin: Ströbele-Schläger muss jetzt ins Gefängnis

Zwei Jahre nach dem Überfall auf den GrünenPolitiker Hans-Christian Ströbele muss sich der Angreifer auf eine Ladung zum Strafantritt vorbereiten. Das Urteil gegen Neonazi Bendix W.

Zwei Jahre nach dem Überfall auf den GrünenPolitiker Hans-Christian Ströbele muss sich der Angreifer auf eine Ladung zum Strafantritt vorbereiten. Das Urteil gegen Neonazi Bendix W. ist seit gestern rechtskräftig. Der 37-jährige W. hatte zuvor seine Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten zurückgezogen. Damit muss er wegen Körperverletzung für 15 Monate ins Gefängnis. Außerdem kommen ein Jahr und sechs Monate Haft aus einer früheren Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz hinzu.

Der Neonazi hatte am 20. September 2002, zwei Tage vor der Bundestagswahl, Ströbele von hinten geschlagen und wüst beschimpft. „Es war ein politisch motivierter Angriff auf einen gewählten Volksvertreter im Wahlkampf“, befanden die Richter im Dezember 2003. Die Tat sei „feige, gemein und hinterhältig“ gewesen. Ströbele erlitt Prellungen und Kopfschmerzen. Nach dem Überfall hatte er den zwei Meter großen und 130 Kilogramm schweren Täter selbst verfolgt und schließlich mit Hilfe der Polizei gestellt.

Der mehrfach vorbestrafte W. hatte im Prozess behauptet, er habe Ströbele „nur“ mit der flachen Hand geschlagen. Außerdem sei er angetrunken gewesen. K. G.

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