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Berlin: Szenen einer Notlage

Morgen treffen sich der Bund und Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir stellen die Akteure vor

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Um 10 Uhr geht’s los. Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht wohl bis zum frühen Abend über die Klage Berlins auf Entschuldungshilfen des Bundes verhandeln. Zuständig ist der Zweite Senat, der seit zehn Jahren vom Vize-Gerichtspräsidenten Winfried Hassemer geführt wird. Der 66-jährige Rheinländer gilt als linksliberal, er kam auf Vorschlag der SPD nach Karlsruhe. Hassemer ist ein Mann, der den Gesetzgebungskünsten der Politiker ein gesundes Misstrauen entgegenbringt und dies auch öffentlich sagt. Ein Experte in Sachen Strafrecht.

Unter Hassemers Vorsitz wurden die vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 zugelassen. Die zweite Kammer entschied auch über das NPD-Verbotsverfahren, über den Europäischen Haftbefehl, das Zuwanderungsgesetz und die Einführung von Studiengebühren. Es ist eine politisch bunte Kammer, mit wenig Respekt vor dem Bundesgesetzgeber und einigem Verständnis für die Probleme der Länder. Vier Richter wurden von den Sozialdemokratem, vier von der CDU nominiert – aber dieser Proporz spielt bei der Rechtsprechung der Kammer keine erkennbare Rolle.

Als Berichterstatterin hat in diesem Prozess Lerke Osterloh , eine Fachfrau für Staats- und Steuerrecht, eine herausgehobene Rolle. Sie musste, als Grundlage für die mündliche Verhandlung und ein späteres Urteil, ein sehr umfangreiches Rechtsgutachten schreiben. Es wird munter spekuliert, was in diesem „Urteilsentwurf“ steht. Die Anerkennung der extremen Haushaltsnotlage für Berlin? Vielleicht. Daran ist dem rot-roten Senat besonders gelegen. Konkrete Sparauflagen für Berlin? Wohl kaum. Hinweise oder gar Richtlinien für eine neue föderale Finanzverfassung? Das wäre wünschenswert. Die Eingrenzung blindwütiger Schuldenmacherei in den Ländern und Kommunen? Darüber diskutieren die Finanzwissenschaftler in Deutschland heftig. Oder fordern die Richter eine Fusion der finanzschwachen, kleinen Bundesländer mit ihrem jeweiligen Umland? Das wäre eine kleine Revolution.

Der Kläger, das Land Berlin, wird morgen vor Gericht durch den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und den Finanzsenator Thilo Sarrazin vertreten. Wowereit ist zwar Volljurist, aber er wird in seinem kurzen Statement eher politisch begründen, warum Berlin einen gesetzlichen Anspruch auf Sanierungszuschüsse des Bundes hat und dass bereits große Anstrengungen unternommen wurden, um die Finanzen der Hauptstadt zu sanieren. Mit Blick auf Karlsruhe will der Senat künftig jedes Jahr eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen.

Dann kommt die Gegenseite zu Wort; in Gestalt der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks . Eine Sozialdemokratin vom Niederrhein. Hauptberuflich ist sie Referentin für grenzüberschreitende Planungen im nordrheinwestfälischen Umweltministerium. Ihr Chef im Bund, Finanzminister Peer Steinbrück, hat sich schon als NRW-Ministerpräsident auf die Seite der Ländermehrheit geschlagen, die die Notlage-Klage Berlins entschieden ablehnt. Als Vertreter der Bundesregierung gönnt er Berlin erst recht keinen Cent.

Nach dem politischen Geplänkel kommen, wie bei jeder ordentlichen Gerichtsverhandlung, die Prozessbevollmächtigten zu Wort. Für Berlin wird der 54-jährige Staats- und Finanzrechtler Joachim Wieland dem Bundesverfassungsgericht Rede und Antwort stehen. Er lehrt, wie die Richter Hassemer und Osterloh, an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Auch Karlsruhe kennt er gut. Wieland war am Bundesverfassungsgericht in den achtziger Jahren wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ihm steht als Gutachterin Gisela Färber zur Seite, die an der Verwaltungs-Hochschule in Speyer lehrt.

Das Urteil wird möglicherweise noch vor den Sommerferien 2006 gesprochen. Anschließend sind Bundestag und Bundesrat gefordert, die Karlsruher Entscheidung rechtlich umzusetzen. Das kann dauern. Nur wenn Berlin sehr viel Glück hat, sieht das Land, wenn überhaupt, vor der Bundestagswahl 2009 frisches Geld.

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