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Spätkauf - bald auch am Sonntag?

© dpa

Teil der Kiezkultur: "Spätis" sollen auch am Sonntag verkaufen dürfen

Seit Wochen tobt ein Streit um die Öffnungszeiten der Spätverkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Es hagelte Verbote und Bußgelder. Doch das soll sich nun ändern.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft sprach sich auf Tagesspiegel-Anfrage für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes aus. Das würde den „Spätis“ auch sonntags den Verkauf von Bier, Zigaretten oder Milchtüten erlauben – kurz: ihres gesamten Sortiments.

Bisher dürfen Tankstellen am gesetzlichen Ruhetag sowie an Feiertagen ihren – allerdings großzügig ausfallenden – „Reisebedarf“ verkaufen. Auch Bäcker, Blumenläden und Zeitungshändler dürfen Backwaren, Schnittblumen und Printprodukte anbieten, wenn sie diese auch in der Woche verkaufen. Davon profitieren vor allem Hauptbahnhof und Flughäfen, wo sonntags so gut wie alles eingekauft werden kann. Nicht rechtmäßig ist dagegen der Sonntagsverkauf der Spätis nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts. Eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes könnte das ändern.

„Wir sehen Spätverkaufsstellen als Teil der Kiezkultur“, sagte der Staatssekretär aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft Christoph von Knobelsdorff (CDU). Es bestehe aus Sicht der Behörde durchaus „die Möglichkeit, das Ladenöffnungsgesetz weiter zu liberalisieren“. Ziel müsse sein, Inhabern und Mitarbeitern der kleinen Verkaufsstellen in den Quartieren „mehr Rechtssicherheit zu geben“. Das gelte es nun gemeinsam mit der federführenden Senatsverwaltung für Arbeit in Angriff zu nehmen. Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) wollte sich am Montag urlaubsbedingt nicht zu dem Vorstoß äußern.

Dass überhaupt ein Streit entbrannte um die Öffnungszeiten von „Kollwitz 66“, „Zeitlos“, „Multikulti“ und vielen anderen kleinen Läden, die neben Tabak und Alkohol, gerne auch Internetrechner, warme Snacks und Eis anbieten, liegt an der Klage eines Späti-Betreibers am Mauerpark gegen den Bezirk Pankow.

Der Betreiber war vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, weil der Bezirks ihm verboten hatte, seinen Laden am 1. Mai zu öffnen. Am Tag der Arbeit wird rund um den Mauerpark besonders ausschweifend gefeiert. Und das bringt der kleinen Verkaufsstelle ein besonders gutes Geschäft. Für die Richter spielte das keine Rolle. Sie verwiesen auf das Ladenöffnungsgesetz: Spätis seien nicht mit Tankstellen und auch nicht mit Bäckereien gleichzustellen – und müssten deshalb an Sonn- und Feiertagen schließen.

„Für uns war das ein Sieg auf voller Linie, aber das haben wir nicht gewollt“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes und Stadtrat in Pankow Torsten Kühne (CDU). Denn ein komplettes Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen für die Spätis hatte der Bezirk gar nicht angestrebt. Kühne spricht sich deshalb auch für eine Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes zugunsten der Spätis aus. „Inhabergeführte Kleinverkaufsstellen für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ sollten von 13 Uhr bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Dass der Bezirk dennoch Bußgeldbescheide erließ, liegt auch an einem besonders gesetzestreuen Bewohner des Bezirks Pankow. Ganze Listen von Spätverkaufsstellen hatte der Mann dem Bezirk zugestellt – verbunden mit einer Anzeige gegen die Ladenbetreiber. Da blieb der Verwaltung nichts anderes übrig, als einzuschreiten. „Wenn es ein Gesetz gibt, kann man es auch nicht außer Acht lassen“, sagt Stadtrat Torsten Kühne.

Für zusätzlichen Druck will eine Initiative von „Spätis“ mit einer Unterschriftensammlung sorgen, die der SPD-Abgeordnete Joschka Langenbrinck unterstützt.

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