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Berlin: Tempodrom-Hilfe war „rechtswidrig“

Nach Rechnungshof-Kritik erstattet CDU Strafanzeige gegen Strieder

Wegen öffentlicher Finanzhilfen für das neue Tempodrom hat die CDUFraktion im Abgeordnetenhaus Strafanzeige gegen Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) erstattet. Zuvor hatte der Rechnungshof die Zahlung von rund 1,7 Millionen Euro an das Tempodrom als rechtswidrig bezeichnet. Der Senat hatte dem Haus am Anhalter Bahnhof Ende 2002 das Geld über die Investitionsbank (IBB) zukommen lassen, um „Anlaufverluste zu überbrücken“ und die Insolvenz abzuwenden. Die Union sieht in Strieder den Hauptverantwortlichen, vermutet insbesondere Untreue und Konkursverschleppung. Strieder nannte die Vorwürfe unakzeptabel. Im Interesse Berlins habe entschieden werden müssen, ob das Tempodrom ein Anziehungspunkt wird oder als Investitionsruine dem Image der Stadt schadet.

Für den Rechnungshof wurden mit der Hilfsaktion die Grenzen öffentlicher Strukturpolitik überschritten, dem Sponsor-Vertrag stehe außerdem keine adäquate Gegenleistung des Tempodroms gegenüber. Die Kritik wurde in einem „vertraulichen Bericht“ dem parlamentarischen Hauptausschuss zugeleitet. Vor allem Strieder wird als treibende Kraft für die Hilfsaktion kritisiert. Das Tempodrom, dessen Neubau mit 30 Millionen Euro doppelt so teuer ausfiel wie geplant, hatte damals versichert, im Frühjahr 2003 „aus dem Schneider“ zu sein. Dann aber wurde das Land Berlin erneut um einen „Überbrückungskredit“ von 900 000 Euro gebeten. Der Senat wollte zahlen, scheiterte aber am Widerstand im Abgeordnetenhaus.

Der Abgeordnete Oliver Schruoffeneger von den Bündnisgrünen nannte es absurd, dass im privaten Tempodrom einschließlich von Bürgschaften und Lottomitteln fast 20 Millionen Euro steckten.C. v. L.

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