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Im Juli 2008 wurde Rafik Y. vom Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim zu acht Jahren Haft verurteilt. Nun lebt der Islamist wieder in Berlin.

© dpa

Terrorverdächtiger aus Haft entlassen: Islamist Rafik Y. lebt wieder in Berlin

Rafik Y. lebt wieder in Berlin. Vor acht Jahren hatte der kurdische Iraker mit zwei anderen Islamisten versucht, den damaligen irakischen Premier Ijad Allawi zu töten. Der Anschlag konnte damals vereitelt werden. Rafik Y. gilt noch immer als gefährlich.

Von Frank Jansen

Acht Jahre nach dem in Berlin versuchten Anschlag auf den damaligen irakischen Premier Ijad Allawi lebt einer der Täter wieder hier. Der kurdische Iraker Rafik Y. (38) kam kürzlich aus der Haft frei und ist nun in einer Einrichtung in Neukölln untergebracht. Rafik Y. und zwei irakische Komplizen aus Baden-Württemberg und Bayern hatten Ende 2004 geplant, Allawi bei einem Staatsbesuch in Berlin zu töten. Polizei und Verfassungsschutz waren jedoch im Bilde, das Trio wurde festgenommen. Rafik Y. wohnte auch damals schon in Neukölln. Die drei Männer waren Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Ansar al Islam, die im Irak zahlreiche Anschläge verübt hat.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Rafik Y. im Juli 2008 zu acht Jahren Haft, die Mittäter erhielten zehn und siebeneinhalb Jahre. Im Prozess hatte Rafik Y. häufig gepöbelt, beim Urteil beschimpfte er die Richter als „Schwein“ und „Neonazi“.

Rafik Y. gilt auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich und muss eine elektronische Fußfessel tragen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte angeordnet, dass der Iraker sich wieder in Berlin aufzuhalten habe. Sicherheitskreise halten die Entscheidung für problematisch, da der von der Polizei als „Gefährder“ eingestufte Rafik Y. in einer Großstadt schwerer im Blick zu behalten ist als in einem kleinen Ort. Das Gericht verbot Rafik Y., zu früheren Bekannten aus dem islamistischen Milieu Kontakt aufzunehmen.

Der Iraker war 1996 nach Berlin gekommen und erstritt ein Jahr später vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg die Anerkennung als Asylberechtigter. In den Irak kann Rafik Y. nicht abgeschoben werden, da ihn dort ein Gericht zum Tode verurteilt hat.

In Berlin hatte Rafik Y. vor dem versuchten Anschlag eine kleine Baufirma betrieben, die allerdings in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Der Iraker bekommt nun vom  Sozialamt Neukölln einen geringen Geldbetrag.

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