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Berlin: Tierheim-Skandal: Vergleich gescheitert

Ex-Geschäftsführer soll rund 200 000 Euro Schadensersatz zahlen. Gestern begann Zivilprozess

Vor vier Jahren waren im Berliner Tierheim in Falkenberg plötzlich nicht mehr herrenlose Hunde und Katzen Thema Nummer 1, sondern ein handfester Streit um angebliche Korruption und den Vorwurf, die Geschäftsführung habe in die eigene Tasche gewirtschaftet. Das wirft der Träger des Heimes, der Tierschutzverein Berlin, seither dem damaligen Geschäftsführer Volker Wenk vor. Gestern begann nun der Zivilprozess um die Anschuldigungen vor dem Landgericht. Es sollte eine Güteverhandlung werden – aber die Fronten zwischen den Kontrahenten blieben hart.

Mit „50 000 Euro“ als Vergleichsvorschlag warfen die Richter eine Zahl in den Raum, die dem Anwalt des ehemaligen Geschäftsführers passte. Der Anwalt des klagenden Tierschutzvereins Berlin hob abwehrend die Hände: „Mindestens drei Viertel, also 150 000 Euro.“ Die Gegenseite polterte: „Mit mir kann man über alles reden, nur nicht über Schwachsinn.“

Der Verein verlangt von Volker Wenk Schadensersatz. Richter Martin Hülsböhmer bezifferte die Summe auf rund 189 000 Euro. Dahinter stecken über 400 Einzelforderungen. So soll Wenk private Abendessen über den Verein abgerechnet haben. 167 Quittungen über insgesamt 9300 Euro würden existieren, sagte Tierheim-Anwalt Jan Redeke. Oder die sechs Oberhemden und Unterhosen aus einem japanischen Luxuskaufhaus. Für Wenk, der nicht persönlich erschienen war, konterte sein Anwalt Johannes Eisenberg: „Mein Mandant meint dazu, er konnte die japanischen Belege nicht lesen, es sei zu Verwechslungen gekommen.“

Den größten Posten machen Honorare von 75 000 Euro aus. Die hatte Wenk, der 2003 nach 15 Jahren als Geschäftsführer in den Ruhestand ging, von Januar bis Oktober 2004 für seine Tätigkeit als Vereinsvorsitzender erhalten. Strittig ist, ob er so viele Stunden abrechnen durfte. Nicht Wenk habe die Auszahlung veranlasst, hielt dessen Anwalt dagegen. Auch um Spenden-Quittungen über 18 000 Euro geht es. Diese Gelder seien nie beim Verein eingegangen, so der Vorwurf.

Es sei unstrittig, dass Wenk „in einem bestimmten Umfang Vereins- und Privatkasse nicht strikt voneinander getrennt hat“, sagte der Vorsitzende Richter. Einmal ging es um eine Rechnung von 26 000 Euro, dann wohl um 5000 Euro für einen Rasenmäher. In beiden Fällen erfolgten bereits Rückzahlungen. Die im Verfahren erhobenen Vorwürfe aber müsse der Verein beweisen. Wenks Anwalt erinnerte an die Erfolge seines Mandanten: „Der Laden war äußerst erfolgreich, er war der Macher.“

Bis zum Jahr 2004. Der Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hatte Strafanzeige gegen Wenk, dessen Frau Carola Ruff, die das Tierheim damals leitete, sowie drei weitere Mitarbeiter gestellt. Unter dem Druck der Anschuldigungen gaben sie ihre Ämter auf. Im November 2006 erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue. Ein Strafprozess allerdings ist noch nicht in Sicht. Im Zivilverfahren wird eine Entscheidung in einigen Wochen erwartet. Der Gütetermin endete mit Vorstellungen, die nach wie vor weit auseinander gehen: „nicht unter 100 000 Euro“ auf der einen Seite, 50 000 Euro auf der anderen (AZ: 8 O 487/07).

Kerstin Gehrke

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