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Berlin: U-Bahn-Schubser gilt als psychisch schwer gestört

Heute beginnt der Prozess gegen 25-jährigen Denis P.

Die Familie hat lange auf den Prozess warten müssen. „Warum Arek, warum?“ hat der Vater von Arkadius M. nach dem 11. Dezember 2001 immer wieder gefragt. Sein Sohn war an diesem Tag auf dem KurtSchumacher-Platz vor die Räder einer einfahrenden U-Bahn gestoßen worden. Vier Waggons hatten den 26-jährigen Zeitsoldaten der Bundeswehr überrollt. Seine linke Körperhälfte wurde zerfetzt, ein Arm abgefahren, das Becken und sein Gesicht wurden zertrümmert. Ab heute steht der Mann, der das getan haben soll, wegen versuchten Mordes vor dem Berliner Landgericht.

Anders als gestern im Tagesspiegel berichtet, steht noch nicht der 32-jährige Waldemar O. vor Gericht, der im Dezember 2002 den 22-jährigen Thiemo K. vor eine U-Bahn stieß, sondern der 25-jährige Denis P., der den Sanitäter Arkadius M. ein Jahr zuvor zum Krüppel gemacht hatte. Durch ein bedauerliches Missverständnis sind diese beiden Vorfälle verwechselt worden. Für den Prozess gegen Waldemar O. steht noch kein Termin fest.

Der jetzt angeklagte Denis P. war auf dem Bahnhof durch Selbstgespräche in einem aggressiven Ton aufgefallen. Der Angriff auf Arkadius M., der in Zivil war und zu seiner Freundin wollte, geschah wie aus heiterem Himmel. Gefasst wurde der „Schubser“, der nach dem Angriff flüchtete, knapp eine Woche später in einem Burger-King-Restaurant. Da war der Reinickendorfer gerade dabei, Essensreste zu sammeln. Die ersten Vernehmungen machten deutlich, dass der Mann offenbar psychisch krank ist. Über den Vorfall auf dem Bahnhof sagte er, die Szene habe sich als Wunschdenken und Phantasievorstellung in seinem Kopf abgespielt. P. gestand zudem einen Angriff auf ein zweijähriges Kind einen Monat zuvor bei Hertie in Moabit. Bei der Messerattacke wurde der kleine Junge leicht verletzt. Denis P. soll erklärt haben, dass er das Kind schützen, aber nicht töten wollte.

Beide Fälle werden nun verhandelt. Ob von Denis P. Antworten zu erwarten sind, ist fraglich. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass P. aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war, und strebt seine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an. Vier Verhandlungstage sind bis zum 4. Juli terminiert. K.G.

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