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Im U-Bahnhof Schönleinstraße hatten am 24. Dezember 2016 sieben Männer versucht, einen auf einer Bank schlafenden Obdachlosen anzuzünden.

© dpa

U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin: Urteil im Prozess wegen Feuerattacke auf Obdachlosen wohl im Juni

Im Dezember hatten sieben junge Flüchtlinge im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße einen Obdachlosen angezündet. Am 13. Juni könnte im Prozess ein Urteil fallen.

Einer der jungen Flüchtlinge, denen versuchter Mord an einem schlafenden Obdachlosen vorgeworfen wird, wäre in Syrien gern Lehrer wie sein Vater geworden. Mit 14 Jahren aber wurde er auf die Flucht geschickt. Die Mutter hatte Sorge, er könnte in die Armee eingezogen werden. Nun ist er 16 und muss bei einer Verurteilung mit einer Haftstrafe rechnen. Warum kam es zu der Feuerattacke unter mutmaßlicher Beteiligung einer Gruppe? Im Prozess am Berliner Landgericht gab es auch Überlegungen, die Anwälte empört aufspringen ließen.

Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) sagte über den 16-Jährigen, es sei den betreuenden Instanzen in Berlin nicht gelungen, „ihm schnell einen festen Platz zu geben“. Mehrfach sei er verlegt worden, sei haltlos gewesen. Über das Geschehen auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße hatte der 16-Jährige gegenüber der JGH nicht gesprochen. Der Mitarbeiter stellte nun als einen Erklärungsversuch in den Raum: „Eine Gruppe heimatloser Menschen trifft auf einen Heimatlosen und kommt auf die Idee, Aggression und Wut an einem noch Schwächeren auszulassen.“ Verteidiger nannten das „Unfug“.

"Der Mann hätte qualvoll verbrennen können"

Die sechs Angeklagten, 16 bis 21 Jahre alt, hatten sich am 25. Dezember eher zufällig getroffen. Es war Nour N., der Älteste, der dann gegen 02.02 Uhr ein Feuerzeug nahm. Er legte ein brennendes Taschentuch neben einen auf einer Bank Schlafenden. Aufnahmen der Kameras auf dem U-Bahnhof lieferten später gestochen scharfe Bilder. Laut Anklage sollen Nour N. und fünf Mitangeklagten versucht haben, den 37-jährigen Obdachlosen anzuzünden. „Der Mann hätte qualvoll verbrennen können“, wirft die Staatsanwaltschaft den jungen Flüchtlingen vor. Eine Tat, heimtückisch und grausam. Die Flammen loderten neben dem Kopf des Schlafenden auf. Er rührte sich nicht. Die Gruppe entfernte sich.

Es waren andere Fahrgäste, die den 37-Jährigen weckten und das Feuer löschten. Die Anklage geht von einem spontanen Tatentschluss der Gruppe aus. Eine Psychiaterin sagt im Prozess, möglicherweise handelte es sich um die Hierarchisierung einer Gruppe, deren Teilnehmer sich nur flüchtig kannten. Vielleicht habe einer cooler als der andere auftreten wollen. „Man triggert sich hoch: Mann oder Memme?“

Nour N. hat die Feuerattacke gestanden, einen Mordversuch bestritten. Er sei stark berauscht gewesen und deshalb auf die fatale Idee gekommen, sich mit dem Mann auf der Bank zu „befassen“. Was er tat, sei ein „Spaß, ein Streich gewesen“. Die Mitangeklagten erklärten, sie hätten mit der Tat des 21-Jährigen nichts zu tun. Zum Urteil könnte es am 13. Juni kommen.

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