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Berlin: Unbeeindruckt von den Leiden der Opfer Sextäter wehrt sich gegen Sicherungsverwahrung

Therapie statt Sicherungsverwahrung: Darauf setzt der Sexualstraftäter Mario G. seit gestern vor dem Landgericht.

Therapie statt Sicherungsverwahrung: Darauf setzt der Sexualstraftäter Mario G. seit gestern vor dem Landgericht. Im Herbst 2006 war er wegen Vergewaltigung einer damals 17-Jährigen zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Zugleich ordneten die Richter für den einschlägig vorbestraften Mann Sicherungsverwahrung an. Diesen Teil der Entscheidung aber hob der Bundesgerichtshof (BGH) auf und ordnete eine erneute Verhandlung an.

Im Gespräch mit einer Gutachterin hatte sich der 34-jährige Mario G. relativ offen gegeben. Es fielen Bemerkungen wie: „Das ist Moral, das interessiert mich nicht.“ Er habe weder Schuld- noch Schamgefühle gezeigt, sagte die Psychiaterin vor Gericht. Die Leiden der Opfer hätten ihn nicht beeindruckt. Ihm fehle Empathie. Bereits im ersten Verfahren hatte sie erklärt, dass sie „hohe Risikofaktoren“ für weitere Straftaten sehe. Mario G. sei einer, dem es um Macht und Kontrolle gehe. „Was ihn anspricht, ist Schwäche.“

Doch die Hürden für Sicherungsverwahrung – die „Haft nach der Haft“ – sind hoch. Im Falle von G. geht es um die Frage, ob er auch frühere Delikte aufgrund eines „Hangs“ zu Straftaten begangen hat. 1997 wurde er wegen Drogenhandels und im November 2000 erstmals als Vergewaltiger verurteilt. Dreieinhalb und zweieinhalb Jahre musste er verbüßen. Im April 2006 dann der Übergriff auf eine Schülerin. Er hatte die junge Frau, die ihm unbekannt war, verfolgt und im Keller ihres Hauses in Schöneberg zum Sex gezwungen.

Die Vergewaltigungen hat G. bestritten. Auch in der jetzigen Verhandlung sagte er: „Das war für mich nicht so.“ Es sei zwar zu Kontakten gekommen, aber freiwillig. „Ich und sie waren angezogen“, sagte er. Auch die Einschätzung der psychiatrischen Gutachterin könne er nicht nachvollziehen. „Sie hat mich doch nur drei oder vier Mal gesehen.“ Und in Richtung der Staatsanwältin erklärte Mario G.: „Wenn Sie das mit einer Therapie wollen, würde ich das ja machen.“

Die Sachverständige hatte bei Mario G. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Er begehe Delikte, „wo er am Drücker sitzt und Macht ausübt“. Therapiewilligkeit sei bei ihm derzeit ein Lippenbekenntnis. Die Staatsanwältin forderte nach dem Gutachten erneut Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll am 6. August verkündet werden. K. G.

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