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Berlin: Urkundenfälschung: Gerne füllte der liebenswürdige Betrüger alten Frauen die Schecks aus

Zwei Jahre Gefängnis wegen vierfachen Betruges und Urkundenfälschung lautete am Dienstag das Urteil gegen Winfried S., der sich sich eine besonders gerissene Methode ausgedacht hatte, um alte Damen um ihr Erspartes zu bringen.

Zwei Jahre Gefängnis wegen vierfachen Betruges und Urkundenfälschung lautete am Dienstag das Urteil gegen Winfried S., der sich sich eine besonders gerissene Methode ausgedacht hatte, um alte Damen um ihr Erspartes zu bringen.

Am 21. Januar 1999 suchte Winfried S. die 90 Jahre alte Maria S. in ihrer Wilmersdorfer Wohnung auf, gab sich als Mitarbeiter der Rundfunkgebührenzentrale aus und erklärte, er sei damit beauftragt, ihr zuviel gezahlte Gebühren zu erstatten. Dafür müsse sie jedoch zunächst eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Mark entrichten. Weil der angebliche Behördenmitarbeiter die Annahme von Bargeld strikt ablehnte, blieb der Rentnerin nichts anderes übrig, als den Betrag per Scheck zu begleichen. Der hilfsbereite Mann füllte ihr den Scheck sogar eigenhändig aus, so dass sie nicht mal ihre Brille aufsetzen musste und nur noch zu unterschreiben brauchte. Dass er in das dafür vorgesehene Feld allerdings 2500 Mark statt 2,50 Mark eingetragen hatte, fiel der alten Dame erst Tage danach auf, als sie den Kontoauszug in den Händen hielt.

Fünf Tage später, am 26. Januar erschien Winfried S., diesmal als Mitarbeiter des Versorgungsamtes, bei Marie T. und gab vor, ihr eine Rentennachzahlung anweisen zu wollen. Zuvor war jedoch wieder eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Mark fällig. Nachdem er sein 91-jähriges Opfer veranlasst hatte, einen Auszahlungsschein zu unterschreiben, auf dem er zuvor 8000 Mark eingetragen hatte, verschwand er und ließ sich den Betrag gleich in der nächsten Bankfiliale in Bar auszahlen. Insgesamt vier Betrugsfälle legte die Staatsanwaltschaft dem 42-jährigen Stahlbetonbauer zur Last. Nach den beiden Betrügereien im Januar 1999 verschwand Winfried S., der nach einem Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt Geldern zurückgekehrt war, zunächst nach Ungarn, wo er eine Freundin hatte. Amtsrichter Rüdiger Warnstedt gab sich betont leutselig und plauderte außerordentlich liebenswürdig mit dem Angeklagten. "Sie scheinen ja eine gewisse Begabung für sowas zu haben. Wenigstens haben Sie keine Gewalt angewendet, sondern lediglich ihr gewinnendes Wesen eingesetzt", lobte er den Angeklagten. "Wie hat man Sie denn eigentlich gefasst?"

"Die Kripo hatte mich am Zoo in einer Kneipe verhaftet. Zuvor hatte man mein Foto in Aktenzeichen XY - Ungelöst gezeigt."

"Dann sind Sie ja ein berühmter Mann!"

"Auf so eine Berühmtheit kann ich auch verzichten", sagte Winfried S., der nach Auskunft seiner Verteidigerin mittlerweile wegen einschlägiger Betrugsdelikte länger im Gefängnis gesessen hat, als manch ein Lebenslänglicher.

"Tja, wären Sie mal lieber bei der Dame in Ungarn geblieben", sagte Richter Warnstedt, der keine andere Möglichkeit sah, als Winfried S. entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu zwei Jahren Haft zu verurteilen. "Mehr braucht es auch nicht zu sein", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung und regte an, die übrigen in Nordrhein-Westfalen anhängige Verfahren wegen des gleichen Delikts einzustellen.

Peter Murakami

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