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Rapper Fler, bürgerlich Patrick Losensky: Nun wurde der Prozess ohne ihn weitergeführt.

© Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

Update

„Nicht bereit, sich an Regeln zu halten“: Haftstrafe ohne Bewährung für Berliner Rapper Fler gefordert

Fler muss sich wegen einer Reihe Straftaten wie Beleidigung und versuchter Nötigung verantworten. Nun wurde in seiner Abwesenheit weiter verhandelt.

Rapper Fler glänzte durch Abwesenheit bei den Plädoyers: Eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verlangte die Staatsanwältin sowie eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren. Der mehrfach vorbestrafte Musiker sei „nicht bereit, sich an Regeln zu halten“, so die Vertreterin der Anklage am Freitag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Der Verteidiger des 38-Jährigen plädierte auf eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Fler sei auch eine Kunstfigur. Die ihm zur Last gelegten Taten hätten teilweise auf der Bühne des Gangsta-Rap stattgefunden. Das Urteil soll Mittwoch verkündet werden.

Die Staatsanwältin sagte, in der Vergangenheit verhängte Geldstrafen und auch eine Bewährungsstrafe hätten ihn nicht abgehalten, Menschen in seinem Umkreis zu beleidigen. Er poche auf Kunstfreiheit. „Grundrechte der anderen sind ihm egal.“ Hate Speech und Mobbing „macht der Gesellschaft zu schaffen, das gilt es aufzuhalten.“

Fler, bürgerlich Patrick Losensky, habe beleidigt und diffamiert. Beleidigungen würden zwar unter Bagatellkriminalität fallen. Doch angesichts der Masse müsse dem Angeklagten gezeigt werden, dass es nicht mehr hinzunehmen sei. Weil man keine positive Prognose sehe, komme aus Sicht der Staatsanwältin keine Bewährungsstrafe in Betracht.

Fler soll immer wieder mit derben Verbal-Attacken aufgefallen sein. Eine Nachbarin habe er im Juli 2018 wiederholt tief gekränkt. Bei verschiedenen Gelegenheiten habe er minutenlang Polizeibeamte beschimpft. Und im Internet habe er gegen einen Rechtsanwalt und einen Influencer gehetzt.

Der schwerwiegendste Vorwurf aus Sicht der Anklage ist der einer versuchten Nötigung. Einem Tagesspiegel-Reporter soll Fler gedroht haben, weil ihm dessen Beitrag zur Dauerfehde zwischen ihm und Bushido missfallen habe. Zunächst habe er versucht, dem Journalisten Sebastian Leber einen „Hausbesuch“ abzustatten. Leber machte das bekannt. 

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Fler twitterte daraufhin im Oktober 2019: „Haue dir für jeden frechen Tweet einfach mehr auf die Fresse.“ Zudem sei von „Zähne einschlagen“ die Rede gewesen. Der Text wurde nicht aus dem Netz genommen.

Der Rapper hat sich aus Sicht der Anklage zudem des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht. Auch wenn ein ihm neu erteilter Führerschein in den Akten bei der Führerscheinstelle gelegen habe, hätte sich Fler nicht ans Steuer setzen dürfen. „Er wusste, dass er den Führerschein nicht in Händen hielt.“ Mehrmals war er 2019 von Polizisten kontrolliert worden, als er in seinem S-Klasse-Auto unterwegs war.

Man habe seinem Mandanten im Zusammenhang mit dem Führerschein „übel mitgespielt“, hielt der Verteidiger dagegen. Fler sei davon ausgegangen, dass er wieder Auto fahren durfte. Was er bei Kontrollen zu Polizisten sagte, sei zum Teil wohl als „Straßenslang“ einzustufen. Zu Äußerungen sei es allerdings nicht ohne Anlass gekommen, eine „Überreaktion“ sei möglich.

In dem Prozess ging es zunächst um acht Anklagen. Vor Beginn der Plädoyers hatte das Gericht einige Fälle zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt – darunter der Vorwurf, Fler habe Rapper Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, und dessen Ehefrau beleidigt.

Fler hatte sich bereits Ende Januar am dritten Prozesstag rüpelhaft aus dem Gerichtssaal verabschiedet – weil ihm die Anwesenheit eines ihm nicht genehmen Journalisten nicht passte, stürmte er aus dem Saal.

Von einer „Hexenjagd“, der er sich nicht weiter aussetzen wolle, schrieb er nun vor dem vierten Verhandlungstag im Netz und erschien dann nicht im Gerichtssaal. Mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten ging es ohne den Angeklagten weiter.

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