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Berlin: Urteil gegen Kurdin: Teure Parole bei einer Demonstration

Eine im Chor gerufene Parole brachte gestern eine 53-jährige Kurdin vor die Staatsschutzkammer des Landgerichts. Zwei Berufsrichter und zwei Schöffen mussten sich mit dem Verstoß gegen das Vereinsgesetz befassen: Die Polizei hatte bewiesen, dass bei Demonstrationen von Kurden ganz genau zugehört wird.

Eine im Chor gerufene Parole brachte gestern eine 53-jährige Kurdin vor die Staatsschutzkammer des Landgerichts. Zwei Berufsrichter und zwei Schöffen mussten sich mit dem Verstoß gegen das Vereinsgesetz befassen: Die Polizei hatte bewiesen, dass bei Demonstrationen von Kurden ganz genau zugehört wird.

Saniye E. war eine von etwa 1000 Teilnehmern der Veranstaltung im Dezember vergangenen Jahres in Wilmersdorf. Im Sprechchor mit vielen anderen Landsleuten rief sie "biji serok Apo" - übersetzt "Es lebe der Führer Apo". Zwei Polizeibeamten war klar, dass die Demonstranten damit Abdullah Öcalan, den Chef der seit 1993 in Deutschland verbotenen PKK, hochleben ließen. Aus der Menge fischten sie Saniye E. heraus. "Man hat es gerufen, und ich habe es auch gemacht", sagte die Angeklagte. Dass sie sich dadurch strafbar machen könnte, habe sie nicht gewusst. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 1000 Mark. Da die Kurdin nur 200 Mark im Monat zur Verfügung hat, verhängten die Richter nur 400 Mark.

K. G.

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