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Berlin: Urteil gegen Volkspolizisten: Bewährungsstrafe für Todesschützen

42 Jahre nach dem tödlichen Schuss auf einen Jugendlichen hat eine Strafkammer am Landgericht Moabit am Montag den 64-jährigen, bisher nicht vorbestraften Schützen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den ehemaligen Oberwachtmeister der DDR-Volkspolizei wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

42 Jahre nach dem tödlichen Schuss auf einen Jugendlichen hat eine Strafkammer am Landgericht Moabit am Montag den 64-jährigen, bisher nicht vorbestraften Schützen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den ehemaligen Oberwachtmeister der DDR-Volkspolizei wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Volkspolizist hatte am 2. März 1959 gezielt auf einen 18-Jährigen geschossen, der 22 Tage später an den Schussverletzungen gestorben war. Das Gericht erkannte in seinem Urteil auf "Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall". Strafmildernd wertete das Gericht das Alter des Angeklagten zur Tatzeit. Die Richter räumten ein, der Vopo sei mit der Situation überfordert gewesen.

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