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Urteil: Haftstrafe für Sexualtäter nach Übergriffen auf Mädchen

Nur durch das couragierte Einschreiten einer Zeugin blieb einem zehnjähriges Mädchen Schlimmeres erspart. Ein 52 Jahre alter Mann ist nun wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Bei seiner ersten Tat schützte eine Passantin das zehnjährige Opfer, knapp drei Monate später erreichten die Eltern eines 16-jährigen Opfers seine Festnahme: Uwe K. wurde am Freitag wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der 52-Jährige hatte im April 2011 in Lichtenberg ein Mädchen angesprochen, in eine einsame Baracke gelockt und angefasst. Im zweiten Fall hatte er in Rahnsdorf eine Schülerin von hinten gepackt und sexuell belästigt.

Gezielt sei Uwe K. mit dem zehnjährigen Mädchen auf das abgelegene Gelände gegangen, hieß es. Er glaubte, dass keine Menschenseele etwas mitbekommen würde. Doch es ist einer couragierten Sekretärin zu verdanken, dass der Täter nach einer ersten Berührung von dem Kind abließ. „Die Frau hat sich so verhalten, wie es wünschenswert ist, sie hat nicht weggesehen“, lobten die Richter.

Das Mädchen kam aus der Schule, als es von K. angesprochen wurde. Er lockte mit einem Handy. Sie gingen dann nebeneinander. Das ungleiche Paar fiel der Sekretärin Anke H. auf, die gerade mit ihrem Hund unterwegs war. „Er wollte ihre Hand nehmen, sie zog sie aber weg“, beschrieb die Zeugin. Es wirkte verdächtig. Sie behielt den Mann im Auge. Als er mit dem Kind in die Baracke ging, läuteten alle Alarmglocken. Nach einem Schrei des Mädchens rief Anke H. Hilfe und lief zur Baracke. Uwe K. ließ von dem Mädchen ab, als er die Stimme der Frau hörte.

Uwe K. arbeitete früher als Tierpfleger, in den letzten Jahren aber war der Mann aus Lichtenberg arbeitslos. Er hat neun Vorstrafen, einmal bereits wegen einer Sexualtat. „Ich habe mich schuldig gemacht“, gestand er im jetzigen Prozess. Er sei wie so oft stark alkoholisiert gewesen. Die Richter schlossen nicht aus, dass er vermindert schuldfähig war. K.G.

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