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Justizia.

© Helmut Vogler

Update

Urteil im Fall Franziska: Zwei Jahre Bewährungsstrafe für Mutter wegen Missbrauchs

Die damals 12-Jährige wurde von ihrer Mutter und deren Lebensgefährten monatelang eingesperrt und sexuell missbraucht.

Im Prozess um den sexuellen Missbrauch der damals 12-jährigen Franziska durch ihre Eltern hat das Landgericht die Mutter wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ihr angeklagter Lebensgefährte muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen in Verbindung mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen sowie Entziehung einer Minderjährigen für vier Jahre und sechs Monate in Haft.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte für den 48-jährigen Partner der Mutter zehn Jahre Haft beantragt, ebenso die Nebenklage. Für die 53-Jährige forderte sie eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. In der Anklageschrift hatte sie fast 100 Taten genannt.

Wie berichtet war Franziska im Oktober 2017 aus einem Kinderheim in Cottbus verschwunden. Ein halbes Jahr lang hatte die Polizei nach dem Mädchen gesucht, während die Mutter und deren Lebensgefährte angeblich verzweifelt waren und sich auch so vor Kameras und gegenüber Journalisten präsentierten. In Wirklichkeit hielten die beiden das Kind versteckt, erst im März 2018 wurde es bei einer unangekündigten Wohnungsdurchsuchung in Groß Schacksdorf gefunden.

Dort soll das Mädchen über Monate ohne Kontakt zur Außenwelt gelebt haben. In dieser Zeit soll die Mutter ihre Tochter gemeinsam mit ihrem Partner immer wieder sexuell missbraucht haben. Der Fall verursachte großes Aufsehen, auch weil er auf den ersten Blick an die Geschichte der Österreicherin Natascha Kampusch erinnerte, die als Kind entführt und mehr als acht Jahre in einem Haus gefangen gehalten wurde.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit widersprüchlichen Aussagen des Opfers und fehlender „Aussagekonstanz“ des Mädchens bei Vernehmungen sowie gegenüber Sachverständigen. So habe sie zur Anzahl der Taten unterschiedliche Angaben gemacht. Zudem habe die Kammer einzelne Taten weder feststellen noch genau zuordnen können.

Aussagen der angeklagten Mutter nicht verwertbar

Auch seien die Aussagen der angeklagten Mutter nicht verwertbar gewesen, stellte das Gericht fest. Die 53-Jährige hatte eigentlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sei aber trotzdem weiter befragt worden. Verwertbar seien dagegen ihre Aussagen zu sexuellen Handlungen gewesen, die sie gegenüber den Medien gemacht hatte, so das Gericht.

Während der Urteilsverkündung saß die Mutter still neben ihrem Anwalt. Ihr Lebensgefährte hatte seine Partnerin vor Beginn der Verhandlung länger umarmt. Der 48-Jährige hatte bis zuletzt in Untersuchungshaft gesessen und sich trotz anwaltlicher Vertretung selbst verteidigt. In seinem Schlussplädoyer hatte er Freispruch für sich gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen und in Revision zu gehen, wie eine Sprecherin nach dem Ende der Verhandlung sagte. Das Urteil weiche in der Strafhöhe und der rechtlichen Bewertung „enorm“ vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab. (Tsp/dpa)

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