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Urteil: Maulkorb für Mime Mühe

Im Zivilstreit gegen seine Ex-Frau muss der Schauspieler Ulrich Mühe eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht verbietet dem 53-jährigen Äußerungen über ihre angebliche Stasi-Vergangenheit.

Berlin - Das Landgericht Berlin verbot Mühe am Dienstag die Behauptung, dass seine damalige Frau als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) für die DDR-Staatssicherheit gearbeitet habe. Damit wurde der Klage von Gröllmann stattgegeben. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es zwar anhand der Stasi-Unterlagen "Verdachtsmomente" gebe. Es sei aber nicht zulässig, diese als Tatsache zu behaupten.

In einer eidesstattlichen Erklärung vom April dieses Jahres hatte Gröllmann versichert, zu keiner Zeit wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet und sich nie als IM verpflichtet zu haben. Vorausgegangen waren Vorwürfe Mühes in einem Interview anlässlich der Buchpremiere zu dem preisgekrönten Film "Das Leben der Anderen". Gröllmann soll bei der Stasi als IM "Jeanne" geführt worden sein.

Unter Androhung einer Zahlung von 250.000 Euro hatte Gröllmann ein einstweiliges Redeverbot gegen Mühe erwirkt und derartige Buchpassagen verbieten lassen. Mühe hatte Widerspruch eingelegt.

Gröllmann und Mühe waren sechs Jahre verheiratet und wurden 1990 geschieden. Sie haben eine gemeinsame Tochter, die heute selbst erste Erfolge als Schauspielerin feiert. (tso/ddp)

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