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Der Angeklagte Christian E. neben seinem Anwalt Jens Mader am 25. Januar  im Verhandlungssaal des Landgerichtes in Frankfurt an der Oder.

© dpa

Urteil revidiert: Mörder der kleinen Lilly muss lebenslang in Haft

Ein 27-Jähriger misshandelte ein Kleinkind in Strausberg so schwer, dass es starb. Zunächst war er nur wegen Totschlags verurteilt worden.

Von Sandra Dassler

Enrico G. hat es noch immer nicht geschafft, zum Grab seiner kleinen Tochter Lilly zu gehen. „Es fällt ihm einfach zu schwer“, sagt sein Anwalt Dierk Heyse: „Vielleicht kann er es jetzt, nachdem Lillys Mörder nun doch zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.“

Am Mittwoch hat das Landgericht in Frankfurt (Oder) zum zweiten Mal einen Urteilsspruch über Christian Ole E. gefällt. Im Oktober 2014 war der heute 27-Jährige wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. „Die Richter konnten damals kein Mordmerkmal erkennen“, sagt Anwalt Heyse: „Für meinen als Nebenkläger auftretenden Mandanten und wohl für jeden Normalbürger ist das kaum nachvollziehbar, wenn man bedenkt, was der Täter dem kleinen Mädchen angetan hat.“

Mutter sollte Bier holen

Christian Ole E., der Stiefvater von Lilly, hatte laut Anklage das schlafende Mädchen in der Nacht vom 11. auf dem 12. Dezember 2013 aus dem Bett der Strausberger Wohnung gezerrt und immer wieder heftig geschüttelt. Er schrie das knapp zweijährige Kind an, dass es zu machen habe, was er sage, schleuderte es zu Boden und gegen einen Schrank und würgte es. Dann musste das bereits schwer verletzte Mädchen „zur Strafe“ vor der Heizung stehen, bis es nicht mehr konnte.

Als Lilly zu wanken begann, wurde sie von Christian Ole E. erneut misshandelt. Die Mutter des Mädchens hatte versucht einzugreifen, sich aber dann zum „Bier holen“ an eine Tankstelle schicken lassen. Erst am nächsten Tag brachte sie ihre Tochter zur Rettungsstelle. Lilly starb wenige Tage später im Berliner Virchow-Klinikum.

Auf den Bauch gestellt

Der Stiefvater hatte schon in der ersten Verhandlung die Misshandlungen zugegeben – auch, dass er das Mädchen kalt abgeduscht und mit dem Kopf zuerst auf den Boden geworfen habe. Als sie dort leblos liegenblieb, stellte er sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihren Bauch.

„In der ersten Verhandlung konnte das Gericht selbst darin nicht das Mordmerkmal der Grausamkeit entdecken, weil Lilly zu diesem Zeitpunkt schon bewusstlos war“, sagt Anwalt Heyse. So wurde der Stiefvater im Oktober 2014 auch nur wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) als auch der leibliche Vater von Lilly, Enrico G., Revision eingelegt.

Leiblicher Vater beantragte Revision

Während die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag später wieder zurückzog, blieben Enrico G. und sein Anwalt Dierk Heyse dabei. Und bekamen Recht. Zunächst vom Bundesgerichtshof, der das Mordmerkmal der niederen Beweggründe feststellte und den Fall zurück ans Landgericht verwies.

Das erkannte nun, so Gerichtssprecherin Susanne Cramer, auch die besondere Schwere der Schuld an. "Damit kann die Strafe für Lillys Mörder nicht so einfach bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, das war vor allem unser Anliegen“, sagt Anwalt Heyse: „Lilly können wir nicht wieder lebendig machen, aber vielleicht anderen Kindern ein ähnliches Schicksal ersparen.“ Schließlich habe ein Gutachter bereits im ersten Prozess festgestellt, dass Christian Ole E. nicht zu Mitgefühl fähig sei.

Kein Wort der Reue

Ein Motiv für seine Tat hatte der Verurteilte nie genannt – dafür aber die Kindesmutter animiert, Lillys Verletzungen mit einem Unfall zu erklären. Die Frau hatte dies zunächst getan, später aber doch die Wahrheit gesagt. Sie war auf Bewährung verurteilt worden.

Lillys leiblicher Vater Enrico G. hofft nun, dass die Revision, die der Mörder seines Kindes, der weder im ersten noch im zweiten Prozess ein Wort des Bedauerns oder der Reue fand, wahrscheinlich einlegen wird, keinen Erfolg hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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