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Berlin: Verbot des NPD-Aufmarsches aufgehoben - Gericht entscheidet gegen Polizei

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern am frühen Abend das Verbot der NPD-Demonstration am 1. Mai wieder aufgehoben.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern am frühen Abend das Verbot der NPD-Demonstration am 1. Mai wieder aufgehoben. Verwaltungsgerichtspräsident Alexander Wichmann sagte, die NPD dürfe allerdings nur eine Kundgebung an einem festen Ort abhalten und nicht, wie geplant, durch Hellersdorf ziehen. Die Polizei hatte ihr Verbot damit begründet, nicht genug Kräfte zum Schutz der Rechtsextremen zur Verfügung zu haben. Der Anmelder, der einschlägig bekannte Rechtsextremist Andreas Storr, hatte dagegen geklagt.

Bereits gestern hatte das Verwaltungsgericht das Verbot einer Demonstration der "Antifaschistischen Aktion Berlin" gegen die NPD bestätigt. Das Gericht hatte zudem die Auflage bestätigt, dass die so genannte "revolutionäre 1. Mai-Demonstration", die um 18 Uhr am Oranienplatz beginnen soll, Kreuzberg nicht verlassen darf. Die Veranstalter haben gegen das Urteil Widerspruch eingelegt. Bei einem weiteren linken Umzug, der am 1. Mai mittags in Kreuzberg stattfinden soll, hat das Verwaltgunsgericht ebenfalls die Auflagen bestätigt.

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