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Verfassungsklage: Berlin scheitert in Karlsruhe

Berlin hat trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Klage des Landes zurück.

Karlsruhe/Berlin - Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne, urteilte das Gericht. Zu vermuten seien "noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale in erheblichem Umfang". Die Karlsruher Richter riefen die Hauptstadt zu verstärkten und konkreten Sparanstrengungen auf und verschärften generell die Maßstäbe für die Gewährung der von Berlin geforderten Bundesergänzungszuweisungen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging einstimmig.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) äußerte sich enttäuscht. "Jetzt müssen wir den Schuldenberg allein bewältigen", sagte er in Karlsruhe. Die laut Wowereit mit 61 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte sich von der Klage eine erhebliche Entlastung erhofft. "Das Bundesverfassungsgericht schätzt offensichtlich die Haushaltslage Berlins viel besser ein als wir selber", sagte Wowereit. Dies sei "die gute Nachricht".

Kritik an Ausgaben Berlins

Die Karlsruher Richter bemängelten die "hohen Ausgaben" Berlins. Die Haushaltsprobleme der Stadt lägen "im Schwerpunkt nicht auf der Einnahmenseite, sondern auf der Ausgabenseite", heißt es in dem 109 Seiten umfassenden Urteil. Wowereit hatte in der mündlichen Verhandlung vor sechs Monaten vor einem "Armenhaus" Berlin gewarnt. Nach den Worten von Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer ist Berlin aber "so arm gar nicht". Ein "Notstand" im Sinne einer "Existenzbedrohung des Landes" lasse sich für das Land derzeit nicht feststellen.

Die Richter hoben in einem Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg hervor, dass Berlin mehr Geld ausgebe und weniger spare als die reiche Hansestadt, die zu den Geberländern zählt. Die Mehrausgaben von Berlin gegenüber Hamburg seien "von eindrucksvollen Ausmaßen" und erreichten auch nach Angaben Berlins allein für die Jahre 2001 und 2003 rund 3,1 Milliarden Euro. Es seien auch Verbesserungen der Einnahmesituation Berlins möglich, etwa durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und weitere Privatisierungserlöse. Es bestünden "relevante Möglichkeiten der Vermögensveräußerung", wobei auch der landeseigene Wohnungsbestand in den Blick zu nehmen sei. Dessen möglicher Erlös werde mit etwa fünf Milliarden Euro angesetzt.

Richter fordern Lösungskonzepte von Bund und Ländern

Die Richter forderten überdies Bund und Länder dringend auf, in der anstehenden zweiten Stufe der Föderalismusreform "Lösungskonzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und deren Bewältigung" zu schaffen, wie dies etwa in einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgeschlagen wird. Im bisherigen System des Länderfinanzausgleichs transferieren fünf Geberländer insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro an elf Nehmerländer.

1992 hatten Bremen und das Saarland in Karlsruhe erfolgreich auf Sanierungshilfen geklagt. Trotz Beträgen in Milliardenhöhe bekamen beide Länder ihre Probleme aber nicht in den Griff. Im Herbst vergangenen Jahres zog das Saarland zum zweiten Mal vor das Bundesverfassungsgericht. Bremen folgte im Frühjahr 2006. Über diese Klagen wird das Verfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. (AZ: 2 BvF 3/03 - Urteil vom 19. Oktober 2006) (tso/ddp/AFP)

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