zum Hauptinhalt

Berlin: Vergewaltigung im Freigang

Einschlägig vorbestrafter Angeklagter schlug erneut zu

Ausgesprochen sympathisch fand die Schülerin den jungen Mann, mit dem sie oft telefoniert hatte. „Wir haben uns gut verstanden, er war nett, fürsorglich und mitteilsam“, sagte die damals 15Jährige gestern als Zeugin vor dem Landgericht. Beim ersten und letzten Treffen vor zwei Jahren aber zeigte René S. sein wahres Gesicht. „Ja, ich habe sie vergewaltigt“, gab der 28-Jährige gestern zu. Die Übergriffe auf drei weitere Frauen, die er beim Chatten im Internet kennen gelernt hatte, gestand er nur zum Teil. Diese Fälle seien „nicht so gravierend“ gewesen, wie sie in der Anklage stehen.

René S. ist einschlägig vorbestraft. Die Taten soll er als Haft-Freigänger verübt haben. Im Juli 2000 war der Lackierer wegen zweifacher Vergewaltigung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Bis zum Strafantritt durfte er auf freiem Fuß bleiben. Zwei Monate später trat er seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde an, kam bald in den offenen Vollzug und nur noch zum Schlafen in die Anstalt. Tagsüber durfte er eine Ausbildung fortsetzen. Vier Monate später soll es zu der ersten im jetzigen Prozess angeklagten Vergewaltigung gekommen sein.

„Ich war damals noch nicht fähig, Frauen als eigenständige Persönlichkeiten zu sehen, ich hatte nicht diese Akzeptanz, suchte immer nach einer Mutterfigur“, erklärte der Angeklagte. Inzwischen habe er sich mit seiner Problematik befasst, psychologische Fachbücher gelesen. „Ich bin in einer Umbruchphase.“ Auch im ersten Prozess vor drei Jahren hatte er von Reue und Einsicht gesprochen und dann Hafterleichterungen bekommen. Nun will er verhindern, dass gegen ihn eine Sicherungsverwahrung verhängt wird. Das würde bedeuten: Haft ohne Entlassungsdatum – und natürlich ohne Freigang. K.G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false