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Flughäfen: Bund will nicht gegen Entwidmung von Tempelhof klagen

Die zuständigen Bundesbehörden werden offenbar nicht gerichtlich gegen den Bescheid der Senatsverwaltung vorgehen, der eine Entwidmung des Flughafens Tempelhof zum 31. Oktober 2008 vorsieht.

Der Bund will einem Zeitungsbericht zufolge nicht gegen die Entwidmung des Flughafens Tempelhof klagen. "Wir werden gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht gerichtlich vorgehen", sagte Dirk Kühnau, Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), der "Berliner Zeitung". Nach der Entwidmung zum 31. Oktober 2008 darf in Tempelhof kein Flugzeug mehr starten.

In dem Bescheid heißt es, dass dies dem Bund "zumutbar sei", berichtete Kühnau dem Blatt. Außerdem dürfe gegen die Senatsanordnung nur vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt werden, das bereits die Klagen von 13 Luftfahrtunternehmen gegen die Stilllegung im Februar abgewiesen hat.

Das Bundesverkehrsministerium möchte ebenfalls nicht gegen die Entwidmung vorgehen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Otto Fricke hervor. "Träger der kommunalen Planungshoheit ist das Land Berlin", teilte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kasparick (SPD) mit. Wie jeder andere Grundstückseigentümer auch sei der Bund "an die Entscheidungen des zuständigen Planungsträgers gebunden und hat insoweit den Willen Berlins zu respektieren". (mit ddp)

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