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Hauptstadtflughafen: Anwalt lehnt Richter im BBI-Verfahren ab

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann hat im Streit um den Ausbau des Hauptstadtflughafens BBI den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Stefan Paetow, wegen "Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt.

Der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann hat im Streit um den Ausbau des Hauptstadtflughafens BBI den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Stefan Paetow, wegen "Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt. Das Vertrauen der Kläger gegenüber Paetow sei zerstört, weil er sich mit dem Rechtsanwalt der Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld Volker Gronefeld zusammengetan habe, um "langjährige Regelungswünsche der Luftverkehrsgesellschaften durchzusetzen", sagte Baumann.

Baumann vertritt nach eigenen Angaben noch rund 2000 Kläger in der Fortsetzung des Prozesses gegen den Ausbau des BBI. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte unter dem Vorsitz von Paetow im März 2006 den Bau des Flughafens unter Auflagen wie Nachtflugbeschränkungen genehmigt.

Rechtsanwalt Baumann wirft Paetow vor, gemeinsam mit Gronefeld durch eine Gesetzesinitiative das Fluglärmgesetz zum Nachteil der betroffenen Kläger im Verfahren gegen den BBI-Ausbau gestalten zu wollen. Paetow habe sich "insoweit nicht der Neutralität befleißigt, die er als Vorsitzender des für den Luftverkehr zuständigen 4. Senats hätte walten lassen müssen", betonte Baumann. Bei den Klägern sei der Eindruck entstanden, Paetow habe sich vor den Karren der Flughafengesellschaften spannen lassen. (mit ddp)

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