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Volksbegehren: Tempelhof in der Warteschleife

Die Mehrheit im Verkehrsausschuss weist das Volksbegehren zurück. Die Stimmensammlung geht weiter.

Berlin - Das Volksbegehren zur Offenhaltung Tempelhofs als Verkehrsflughafen geht in die nächste Runde. Mit den Stimmen von SPD, Linkspartei und Grünen lehnte es der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses gestern ab, das Volksbegehren zu unterstützen. Da mit einer solchen Mehrheit auch im Parlament selbst zu rechnen ist, müssen die Befürworter eines weiteren Flugbetriebs in Tempelhof nun 170 000 Unterschriften sammeln. Start dazu soll im Oktober sein.

Strittig bleibt aber, ob das Volksbegehren die bereits ausgesprochene und vom Gericht bestätigte Schließung des Flughafens überhaupt aufheben kann. Der Senat und der ehemalige Verfassungsrichter Klaus-Martin Groth sagen: Nein. Das Aus für Tempelhof – und Tegel – sei Bestandteil der Baugenehmigung für den BBI-Flughafen in Schönefeld. Der Ausbau dort war vor allem mit der Lärmentlastung und der gebannten Unfallgefahr durch dem Luftverkehr in Berlin begründet worden. Die derzeitige Rechtslage schreibe das Aus der innerstädtischen Flughäfen spätestens sechs Monate nach der BBI-Eröffnung zwingend vor, hatten auch das Bundes- und das Berliner Oberverwaltungsgericht mehrfach erklärt.

Die CDU ist dagegen überzeugt, dass ein erfolgreiches Volksbegehren dazu führen könne, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Die Entscheidung sollten die Bürger treffen, sagte der Verkehrsexperte der CDU, Rainer Ueckert.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) konterte, der Senat wolle das Risiko nicht eingehen, die Voraussetzungen für den BBI-Ausbau nachträglich zu ändern. Das Volksbegehren hat der Senat trotzdem zugelassen.

Unklar ist auch, wer in Tempelhof weiter fliegen sollte. Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) will Tempelhof als Verkehrsflughafen erhalten, also mit Linienverkehr. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) setzt sich dagegen für einen Weiterbetrieb nur mit Geschäfts- und Privatflugzeugen ein. Klaus Kurpjuweit

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