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Berlin: Verliert Stölzl sein Parlamentsmandat ? Verfassungsgericht entscheidet im November über Wahlanfechtung

Wenn die CDU Pech hat, verliert sie demnächst fünf Fraktionsmitglieder im Abgeordnetenhaus – darunter den Parlaments-Vizepräsidenten und CDU-Landesvorsitzenden Christoph Stölzl. Die Entscheidung darüber fällt das Landesverfassungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung am 25.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wenn die CDU Pech hat, verliert sie demnächst fünf Fraktionsmitglieder im Abgeordnetenhaus – darunter den Parlaments-Vizepräsidenten und CDU-Landesvorsitzenden Christoph Stölzl. Die Entscheidung darüber fällt das Landesverfassungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung am 25. November. Die ehemaligen CDU-Abgeordneten Marcus Mierendorff und Ulrich Manske, die bei der Berliner Landtagswahl 2001 nicht mehr zum Zuge kamen, haben geklagt.

Ursprünglich waren beide Unionspolitiker auf der Bezirksliste der CDU Steglitz-Zehlendorf aussichtsreich vertreten. Aber in einem komplizierten Satzungsstreit sorgte das Bundesschiedsgericht der CDU dafür, dass die Nominierung der bezirklichen Abgeordnetenhauskandidaten wiederholt werden musste. Inzwischen hatten sich die Machtverhältnisse im CDU-Kreisverband geändert: Mierendorff und Manske kamen nicht mehr auf die neue Wahlliste. Im September 2001 entschied der Landeswahlausschuss, dass dieser Wahlvorschlag ordnungsgemäß eingereicht wurde. Der Wahlausschuss war allerdings nicht befugt, die parteiinternen Vorgänge zu prüfen, die zur Aufstellung der neuen Kandidaten führten. Das bleibt nun dem Verfassungsgerichtshof überlassen.

In der CDU wurde diese Klage nicht ernst genommen. Aber jetzt werden Befürchtungen laut, dass die Anfechtung eine Chance hat. In diesem Fall könnte es zu einer Nachwahl kommen; wie 1991 in Hamburg, als die Bürgerschaftswahl wegen „schwerwiegender Verstöße der CDU gegen die innerparteiliche Demokratie“ annulliert wurden. Inzwischen gibt es aber einen neuen Trend in der Rechtsliteratur: Die Verfassungsjuristen wollen nicht mehr den Wählern die Verantwortung für parteiinterne Fehler aufbürden. Das heißt: keine Nachwahl, sondern ersatzloser Verlust der nicht rechtmäßig zustande gekommenen Mandate. In diesem Fall träfe es alle fünf Abgeordneten aus Zehlendorf-Steglitz.

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