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Berlin: Verwaltungskosten: Schneller ist teurer

Auf der „Giftliste“ ist auch die Rede von höheren Gerichtsgebühren. Weitestgehend sind diese allerdings im Bundesrecht geregelt und können nicht von Berlin eigenmächtig erhöht werden.

Auf der „Giftliste“ ist auch die Rede von höheren Gerichtsgebühren. Weitestgehend sind diese allerdings im Bundesrecht geregelt und können nicht von Berlin eigenmächtig erhöht werden. Bestimmte Bearbeitungsgebühren dagegen, etwa in den Grundbuchämtern, könnten auch nach Landesrecht erhöht werden. Justizsenatorin Schubert prüft zum Beispiel, für schnellere Bearbeitung mehr Geld zu nehmen. Welche Amtshandlung was kostet, steht in der Verwaltungsgebührenordnung. Sonstige Pläne der Justizverwaltung, zu Geld zu kommen, betreffen den Bürger nicht direkt: So sollen die Betriebe der Gefängnisse künftig profitabel arbeiten; die teuren Immobilien in der Kirchstraße sollen aufgegeben werden – das Oberverwaltungsgericht könnte dann ins frühere Bundesverwaltungsgericht ziehen. fk

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