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Kamera

© ddp

Videoüberwachung: 24 Stunden im Bild

Die Videoüberwachung auf den Berliner U-Bahnhöfen ist umstritten. Auch manche Vermieter zeichnen seit Jahren auf. Rechtlich müssen Mieter das nicht hinnehmen.

Sie sind dezent angebracht, aber deutlich zu sehen, die Kameras in den Wohnhäusern am Helene-Weigel-Platz und der Marzahner Promenade. Sie filmen die Eingangstür und das Foyer und ihre Aufnahmen werden 24 Stunden gespeichert. Seit fast zehn Jahren macht die städtische Wohnungsbaugesellschaft DeGeWo das schon und die Erfahrungen sind überwiegend positiv: „Die Häuser mit Videoüberwachung sind sauberer, die gesamte Atmosphäre hat sich gewandelt“, erklärt DeGeWo–Sprecherin Erika Kröber.

Die DeGeWo hat aufgrund dieser positiven Erfahrungen die Videoüberwachung ausgebaut. Inzwischen wird in Häusern der Gropiusstadt und in Köpenick gefilmt. Anfangs waren die Widerstände groß, mittlerweile, so Sprecherin Kröber weiter, habe sich die Einstellung zu den allgegenwärtigen Kameras komplett gewandelt: „Erst waren die Mieter skeptisch, nun aber sagen sie, sie würden eher wieder ausziehen, wenn die Kameras abgeschraubt oder der Concierge-Service eingestellt würde.“

Die Videoüberwachung und auch die Aufzeichnung für 24 Stunden sind für die Berliner Datenschützer kein Problem. Im Gegenteil: Dienen sie zur Eindämmung von Kriminalität, sind sie sogar ausdrücklich willkommen. Anders verhält sich das aus Sicht der Datenschützer bei der Aufzeichnung auf Straßen und Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, die als öffentlicher Raum gelten.

Das sieht die BVG inzwischen anders. Ähnlich wie die Wohnungsbaugesellschaften will sie auf ihren U-Bahnhöfen ihr Hausrecht ausüben und die Videobilder genau so lange speichern. Der Bezirk Neukölln scheiterte im Frühjahr mit dem Versuch, die Rudower Spinne per Video überwachen zu lassen. Anders als der Bezirk sahen Datenschützer und Polizei den Platz rund um den U-Bahnhof Rudow nicht als Schwerpunkt der Kriminalität.

Das sind zwar auch die Hauseingänge und Foyers großer Wohnblöcke nicht, aber, so DeGeWo-Sprecherin Kröber: „Die Videoüberwachung hilft uns, Sperrmüllablagerungen einzudämmen. Es gibt weniger Graffiti und Vandalismusschäden.“ Dem Beispiel der DeGeWo sind andere Gesellschaften gefolgt – die Gesellschaft „Stadt und Land“ zum Beispiel. Anders als die DeGeWo zeichnet sie mit einer Ausnahme (ein Haus im Rollbergviertel in Neukölln) die Bilder aber nicht durchweg auf, sondern schickt zusätzlich Sicherheitsleute durch größere Wohnanlagen, zum Beispiel in Hellersdorf. Auch hier seien die Erfahrungen durchweg positiv. Die zusätzlichen Kosten für Videoüberwachung und Sicherheitsdienste legt die „Stadt und Land“ nicht auf die Mieten um. Die Kosten würden aber wieder eingespielt, wenn statt eines hohen Leerstands ein Wohnhaus wieder voll vermietet seien.

Rechtlich müssen Mieter eine Videoüberwachung nicht hinnehmen. Das Berliner Landgericht urteilte, dass Kameras wieder abgeschraubt werden müssen, wenn einer der Mieter sie nicht wünsche. Dabei sei es unerheblich, ob die Mehrheit der Mieter für die Überwachung sei. Bei der Abwägung zwischen möglicher Bekämpfung von Kriminalität und dem Recht am eigenen Bild hatten die Richter in diesem Fall für den Mieter entschieden.

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