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Berlin: Vier Jahre für einen Prozess sind zu viel - Europäischer Gerichtshof rügt Berliner Justiz

Wegen eines überlangen Zivilverfahrens am Landgericht Berlin, das erst nach vier Jahren und drei Wochen endete, ist Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden. Der Bund muss einer in Berlin lebenden Italienerin 3000 Euro Entschädigung zahlen.

Wegen eines überlangen Zivilverfahrens am Landgericht Berlin, das erst nach vier Jahren und drei Wochen endete, ist Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden. Der Bund muss einer in Berlin lebenden Italienerin 3000 Euro Entschädigung zahlen. Vorangegangen war ein Arzthaftungsprozess um eine erfolglose Nierentransplantation an der Charité. Für die Verzögerungen waren vor allem Gutachter verantwortlich. Die Straßburger Richter rügten unter anderem, die Berliner Justiz habe die Experten nicht ausreichend zur Pünktlichkeit gedrängt.

Nach der 1998 gescheiterten Operation hatte die Italienerin im Mai 2001 geklagt. Der erste vom Landgericht beauftragte Gutachter sagte aus Zeitmangel ab. Also wurde ein zweiter eingeschaltet, der aber nie einen Bericht vorlegte. Eigentlich galt eine Frist von drei Monaten. Das Gericht habe auf drei Nachfragen keine Antwort erhalten, sagt die Berliner Gerichtssprecherin Katrin-Elena Schönberg. Nach einem Jahr und fünf Monaten wurde gegen den Gutachter eine Geldstrafe verhängt und ein dritter Sachverständiger eingeschaltet. Dieser rechnete nur 28 Arbeitsstunden ab, stellte die Expertise aber erst nach einem Jahr fertig.

„Das ist ein Ausreißerfall“, sagt Schönberg. „Man kann Gutachter ja nicht in Ketten legen.“ Ein Zivilverfahren dauere in der Regel rund sieben Monate, Arzthaftungsprozesse allerdings länger. Jährlich verhandelt das Landgericht etwa 450 solcher Fälle. Den Prozess gegen die Charité verlor die Italienerin im Mai 2005. Kurz zuvor hatte sie die Klage in Straßburg eingereicht. Seit 2006 wurde Deutschland dort 18 Mal wegen überlanger Verfahren gerügt; wie viele Urteile Berlin betrafen, konnte das Bundesjustizministerium am Freitag nicht sagen. Die 3000 Euro zahlt zunächst der Bund, der das Geld aber später vom Senat einfordern wird. CD

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