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Volksentscheid: Erfolg für den „Wassertisch“

Das Volksbegehren für eine Offenlegung von Verträgen zur Wasserversorgung ist rechtmäßig, entschied am Dienstag das Berliner Verfassungsgericht.

Die 2007 gegründete Bürgerinitiative Wassertisch will erreichen, dass die Berliner Wasserbetriebe gesetzlich verpflichtet sind, bestehende und künftige Verträge mit privaten Firmen zu veröffentlichen und hatte dafür mehr als 36 000 Unterschriften gesammelt. Die Initiatoren sehen in der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe 1999 den Grund für Preissteigerungen und Personalabbau. Das Volksbegehren zur Veröffentlichungspflicht war aber im März 2008 vom Senat als unrechtmäßig abgelehnt worden. Der Senat hatte argumentiert, dass mit einer Veröffentlichung das Grundrecht des Vertrauensschutzes für die Investoren verletzt würde.

Mit dem gestrigen Urteil hat der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben. Und dies damit begründet, dass ein Volksbegehren vor seiner Einleitung nicht darauf überprüft werden muss, ob es eventuell gegen höherrangiges Recht verstößt. „Wir sind sehr froh über diesen Erfolg und werden weiter für Transparenz kämpfen“, sagte Mitinitiator Hartwig Berger am Dienstag. Ziel der Initiative mit dem Motto „Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ sei die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe. rni

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