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VOLKSENTSCHEID: Wem soll das Berliner Stromnetz gehören?

DIE ABSTIMMUNGAm 3. November haben die Berliner die Wahl.

DIE ABSTIMMUNG

Am 3. November haben die Berliner die Wahl. Dann können sie bei einem Volksentscheid darüber abstimmen, ob Berlin ein eigenes Stadtwerk gründen soll und das Stromnetz rekommunalisiert wird. Das wird derzeit von Vattenfall betrieben. Die Konzession läuft Ende 2014 aus. Beworben um das Netz haben sich das Landesunternehmen Berlin Energie, die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin, State Grid China, Alliander, Stromnetz Berlin und Thüga.

DIE POLITIK

Senat und SPD-CDU-Koalition arbeiten derzeit daran, ihre Positionen zu formulieren, damit diese den Bürgern in den Unterlagen zum Volksentscheid mitgeteilt werden können, zusammen mit dem Gesetzentwurf des „Berliner Energietischs“ für eine Rekommunalisierung. Eigentlich haben SPD und CDU im Herbst 2012 verabredet, sich für ein kommunales Stadtwerk und eine 51-prozentige Beteiligung am Stromnetz einzusetzen. Das sieht jedoch die CDU skeptisch. An diesem Dienstag wollen die Koalitionsfraktionen über ihre Positionen zum Thema beraten. Der Senat will seine Position spätestens kommende Woche festlegen. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) hatte kürzlich im Tagesspiegel deutlich gemacht, dass sie das Vorhaben ablehnt.

DIE WIRTSCHAFT

Die Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) halten nichts von einer Wiederverstaatlichung des Netzes. Vor zwei Monaten haben sie deshalb eine Broschüre mit „Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes“ mit folgenden Schlussfolgerungen vorgelegt: „Ein möglicher Netzerwerb schafft keinen Mehrwert für Klima, Wettbewerb und Verbraucher“, aber es erhöhe sich „das Haushaltsrisiko des Landes und die unternehmerische Haftung“. Am Montag legten die UVB nach, indem sie ein Rechtsgutachten vorlegten. Helge Sodan, Ex-Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, hat in dem vom Berliner Energietisch vorgelegten Gesetzentwurf zur Übernahme des Netzes „gravierende Mängel“ entdeckt. Die angestrebte „Orientierung an ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit“, sei gar nicht möglich, da der Netzbetreiber jedem Energieversorger das Netz zur Verfügung stellen müsse. Und der Senat sei in der Pflicht, die Konzession zum Netzbetrieb „diskriminierungsfrei“ zu vergeben: „Ein landeseigenes Unternehmen darf gegenüber den Mitbewerbern nicht bevorzugt werden.“ Schließlich sei die unbegrenzte Haftung des Landes Berlin für die Verbindlichkeiten der Netzgesellschaft eine Beihilfe, die gegen EU-Recht verstoße. lvt/alf

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