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Berlin: Vom Falschparker zum Spaziergänger Uneinsichtigen Fahrern droht Führerscheinentzug Der erste Parksünder wurde 1977 seine Pappe los

Vielleicht hält er sich für den Robin Hood der verfolgten Parksünder. Verbotsschilder jedenfalls konnten den Autofahrer nicht abhalten: Er parkte, wo es ihm passte, an Bushaltestellen, auf Behindertenparkplätzen oder in zweiter Reihe.

Vielleicht hält er sich für den Robin Hood der verfolgten Parksünder. Verbotsschilder jedenfalls konnten den Autofahrer nicht abhalten: Er parkte, wo es ihm passte, an Bushaltestellen, auf Behindertenparkplätzen oder in zweiter Reihe. Seit 2002 fand er deshalb rund 100 Knöllchen unter seinem Scheibenwischer. Jetzt hat das Verwaltungsgericht, wie berichtet, die Notbremse gezogen und ihm die Fahrerlaubnis weggenommen. Persönliches über den Falschparker will das Gericht nicht bekannt geben, doch zum Urteil heißt es: Es handelt sich nicht um ein Fahrverbot für ein paar Wochen. Will sich der Mann wieder hinter das Steuer setzen, muss er erstmal die Bank einer Fahrschule drücken. Und davor steht noch die Hürde des so genannten Idiotentests. Dabei muss er – wie ein Alkoholsünder – die Psychologen davon überzeugen, dass er kein Querulant mehr ist, sondern geläutert, dass er künftig die Parkvorschriften einhalten wird und seine Knöllchen pünktlich bezahlt.

Als eine Premiere gilt das Fahrverbot nicht. Nach Angaben des für den jüngsten Fall zuständigen Verwaltungsrichters, Norbert Kunath, ist in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf Autofahrern aus Berlin die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil sie ständig irgendwelche Ordnungswidrigkeitsanzeigen erhielten und sich weigerten, die Strafen zu zahlen. Denn vor allem die Uneinsichtigen gelten für das Gericht als persönlich ungeeignet, Auto zu fahren.

In Berlin gibt es viele Falschparker, die ihre Knöllchen mit geringem Strafbetrag erst einmal nicht zahlen, weil sie hoffen, dass das Verfahren wegen zu hohen Verwaltungsaufwands eingestellt wird. „Robin Hood“ galt als besonders hartnäckig und versuchte, mit juristischen Tricks seine Verstöße zu rechtfertigen. Das nahmen ihm die Richter besonders übel. Sie entschieden Ende Juli über den Beschluss der Straßenverkehrsbehörde, dem Mann den Führerschein wegzunehmen. Hinzu kam noch, dass der Verkehrssünder als besonders aggressiv charakterisiert wurde, weil er im Streit einem anderen Autofahrer die Faust auf die Nase geschlagen hatte und dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dies bezogen die Richter zwar in die Urteilsfindung mit ein, aber: „Es hätte auch ohne die Schlägerei gereicht, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen“, sagte Kunath.

Der erste derartige Fall ist dokumentiert in der Behörden-Zeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung“ vom August 1977 und stammt aus Bremen. Im Dezember 1976 hatte das Bundesverwaltungsgericht einem Autofahrer, der innerhalb von fünf Jahren 56 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten erhalten und nicht bezahlt hatte, den Führerschein aberkannt. „Wir haben also das Rad nicht neu erfunden“, sagte Verwaltungsrichter Kunath. Er hat es bloß wieder in Schwung gebracht.

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