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Berlin: Wahlrecht ab 16 bei Abstimmung gescheitert

Mit nur einer Stimme ist am Donnerstag überraschend ein Antrag gescheitert, das Wahlalter für die Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen auf 16 Jahre herabzusetzen. SPD und Linkspartei/PDS, Grüne und FDP wollten die Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen gestern im Abgeordnetenhaus beschließen.

Mit nur einer Stimme ist am Donnerstag überraschend ein Antrag gescheitert, das Wahlalter für die Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen auf 16 Jahre herabzusetzen. SPD und Linkspartei/PDS, Grüne und FDP wollten die Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen gestern im Abgeordnetenhaus beschließen. Dafür hätte die Landesverfassung geändert werden. Das Wahlrecht ab 16 Jahren sollte nicht nur für Deutsche, sondern für alle EUAngehörigen gelten.

Damit sollte eine alte Forderung der Berliner Grünen erfüllt werden, die 2001 auch in die Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS aufgenommen wurde. Die vier Parteien wollten den Jugendlichen ermöglichen, „an Entscheidungen teilzuhaben, die ihr Lebensumfeld betreffen, sich früh an demokratischen Verfahren zu beteiligen und eigene Interessen geltend zu machen“. Für die Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit gebe es auf Bezirksebene keinen Grund. Die CDU kritisiert das frühe Wahlrecht als „Populismus“. Wer das Wahlalter herabsetze, müsse auch die Pflichten und Verantwortlichkeiten für 16-Jährige ausweiten.

In Niedersachsen wurde das kommunale Wahlrecht ab 16 schon 1996 eingeführt. Es folgten Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen und Sachsen-Anhalt. In Hessen hat die CDU-geführte Landesregierung das Wahlrecht für Jugendliche wieder abgeschafft. Nach den bisherigen Erfahrungen beteiligen sich etwa 40 bis 60 Prozent der 16- und 17-Jährigen an Kommunalwahlen. za

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