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Berlin: Was können die Nachbarn tun?

NACHGEFRAGT Der Zufall kam zu Hilfe: Am Montag fand die Polizei das unterernährte und verwahrloste Baby Michelle in einer Charlottenburger Wohnung. Die Mutter war dem Jugendamt bekannt.

NACHGEFRAGT

Der Zufall kam zu Hilfe: Am Montag fand die Polizei das unterernährte und verwahrloste Baby Michelle in einer Charlottenburger Wohnung. Die Mutter war dem Jugendamt bekannt. Hätte der Fall verhindert werden können? Sollten Nachbarn eingreifen, wenn sie etwas Verdächtiges bemerken? Amélie Fidric sprach mit Gertrud MöllerFrommann, Diplom-Sozialpädagogin bei der Weddinger Beratungsstelle des Kinderschutzbundes.

Was sind Zeichen für Verwahrlosung oder gar Misshandlung eines Kindes?

Verwahrloste Kinder könnten untergewichtig oder für ihr Alter zu klein erscheinen, eben in ihrer Entwicklung stark zurückliegen. Auffällig ist, wenn sie beispielsweise mit vier Jahren noch nicht sprechen können. Körperliche Misshandlung macht sich nach außen hin bemerkbar, doch es ist für den Laien nicht immer einfach abzuwägen, ob das Kind sich nicht vielleicht beim Spielen verletzt hat. Zeichen für seelische Misshandlung kann eine Veränderung im Verhalten der Kinder sein: Plötzlich erscheinen sie verängstigt oder verschüchtert.

Wie kann ein Laie sich sicher sein?

Man muss vorsichtig sein, denn Verhaltensänderungen können auch „normale“ Gründe haben, wie den Tod eines Familienmitglieds. Grundsätzlich gilt: Ein Zeichen reicht nicht. Erst wenn solche Merkmale gehäuft auftreten, gehen wir von Misshandlung oder Verwahrlosung aus.

Was können Nachbarn in dem Fall tun?

Sobald sie das Gefühl haben, dem Kind geht es nicht gut, sollten sie sich an eine Beratungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Selbst anonyme Anrufe werden ernst genommen: Zusammen mit dem Berater können die Nachbarn klären, was sie unternehmen können. Auch den betroffenen Eltern bieten wir eine anonyme Beratung an.

Sollten die Nachbarn selbst einschreiten?

Wenn sie das Kind näher kennen, können sie versuchen, die Eltern anzusprechen oder, wenn es alt genug ist, mit dem Kind zu reden. Wichtig ist, sich als Ansprechpartner anzubieten. Wenn gar nichts hilft, sollten sie sich ans Jugendamt wenden: Das macht auf jeden Fall einen Hausbesuch.

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