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Der junge Pianist scheiterte mit seinem Eilantrag vorm Verwaltungsgericht.

© Ursli & Toni Pfister

Wegen Konzertverbot in Corona-Verordnung: Sechsjähriger Pianist stellt Eilantrag – und scheitert vor Gericht

Zwei Pianisten stellten einen Eilantrag, um ein Konzert in der Staatsoper spielen zu können. Das Verwaltungsgericht urteilte gegen sie.

Eigentlich wollten die beiden am Abend des 3. November zwei Konzerte in der Staatsoper geben. Seit Montag, den 2. November gilt jedoch die neue Corona-Verordnung, die auch Konzerte verbietet.

Der sechsjährige Pianist und die erwachsene Pianistin argumentierten in ihrem Eilantrag, dass die Verordnung in die Kunstfreiheit eingreife und die Verordnung damit rechtswidrig sei. Das Berliner Verwaltungsgericht stimmte mit dieser Auffassung aber nicht überein.

Die Verordnung beruhe auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage, heißt es von Seiten des Gerichts. Sie diene dem legitimen Zweck, Corona-Infektionen vorzubeugen und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen. Da während eines Konzerts und auf dem Weg dorthin Menschen aufeinanderträfen, erscheine das Verbot sinnvoll.

Die Pianisten hatten unter anderem mit der Untersuchung des Live-Konzerts des Popmusikers Tim Bendzko am 22. August in Leipzig argumentiert. Das Gericht sieht in der Untersuchung aber keinen Beleg für ein geringeres Infektionsrisiko.

Im Gegenteil, so das Gericht, deute die Untersuchung darauf hin, dass selbst von einer infizierten Person in einem sehr großen Veranstaltungsraum ein großes Infektionsrisiko ausgehen könne, wenn die Raumlufttechnik unzureichend sei.

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Auch sei das Verbot bis zum 30. November befristet und solle bereits Mitte November bewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Die Antragssteller könnten ihr Konzert Online „live" oder als Aufzeichnung spielen, so das Gericht. Auch sei es nicht offenkundig sachwidrig, dass Betriebe und der Einzelhandel weiter öffnen dürften, Konzerte vor Publikum aber nicht stattfinden könnten.

Schließlich würden finanzielle Hilfen durch die öffentliche Hand bereit gestellt, wodurch die wirtschaftlichen Nachteile abgefedert würden. Die beiden Musiker können allerdings beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. (Tsp)

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