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Berlin: Wehrpflicht: Geldstrafe für Totalverweiger

Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag einen Totalverweigerer zu einer Geldstrafe von 1800 Mark in 90 Tagessätzen zu je 20 Mark verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung habe die Richterin ausdrücklich anerkannt, dass Sascha W.

Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag einen Totalverweigerer zu einer Geldstrafe von 1800 Mark in 90 Tagessätzen zu je 20 Mark verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung habe die Richterin ausdrücklich anerkannt, dass Sascha W. eine Gewissensentscheidung getroffen habe, jeden Kriegsdienst und damit auch den Zivildienst zu verweigern, teilte die Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär nach dem Prozess mit. Ihrer Auffassung zufolge werde jedoch die totale Verweigerung des Zivildienstes nicht von dem Grundrecht der Gewissensfreiheit geschützt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Der 20-jährige Sascha W. hatte im Oktober 1999 den Zivildienst in einer Hamburger Dienststelle nach sieben Tagen abgebrochen, weil ihm sein Gewissen die "Beihilfe zur Kriegführung" verboten habe, hieß es.

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