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Berlin: WER WAS IM STELLENPOOL ENTSCHEIDET

Der Hauptpersonalrat hat bei einer Versetzung in den Stellenpool keine Mitbestimmungsrechte. Das Berliner Verwaltungsgericht hat Ende Juni eine Klage des Hauptpersonalrates wegen fehlender Rechte abgewiesen.

Der Hauptpersonalrat hat bei einer Versetzung in den Stellenpool keine Mitbestimmungsrechte. Das Berliner Verwaltungsgericht hat Ende Juni eine Klage des Hauptpersonalrates wegen fehlender Rechte abgewiesen. „Wir werden prüfen, ob wir dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht gehen“, kündigte Hauptpersonalrat Dieter Klang an. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Mitspracherecht des Personalrats der abgebenden Behörde ausreichend sei. Mit der Versetzung in den Stellenpool geht auch die Übernahme der Personalhoheit einher.

Anfang Mai kündigte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Widerstand gegen den Stellenpool an, der ihrer Auffassung nach rechtswidrig ist. VerdiReferent Burkhardt Thiemann sagt, dass 63 dorthin versetzte Mitarbeiter zur Klage bereit seien. Laut Stellenpool-Direktor Peter Buschmann sind 31 Klagen gegen die Zuordnung zum Personalüberhang bekannt.

Mit Gerichtsentscheidungen ist im Herbst zu rechnen. sib

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