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Berlin: WER ZUR WAHL STEHT

35 Parteien wurden „zur Wahl anerkannt“. Dafür zuständig war der Bundeswahlausschuss.

35 Parteien wurden „zur Wahl anerkannt“. Dafür zuständig war der Bundeswahlausschuss. Jene Parteien, die im Bundestag oder in Landtagen vertreten sind (SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne, PDS, DVU und NPD), müssen keine Unterstützungsunterschriften sammeln. Alle anderen Parteien, die eine Landesliste einreichen, müssen jeweils 2000 Unterstützer (oder 0,1 Prozent der Wahlberechtigten) nachweisen.

15 Parteien in Berlin haben ihre Unterlagen für eine Landesliste fristgerecht eingereicht. Das sind: Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit; Anarchistische PogoPartei Deutschlands; Bündnis 90/Die Grünen; Bürgerrechtsbewegung Solidarität; CDU; FDP; Feministische Partei/Die Frauen; Graue Panther; Linkspartei (PDS); Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands; NPD; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative; Partei für Soziale Gleichheit/Sektion der Vierten Internationale; Republikaner; SPD.

DerLandeswahlausschuss wird am Freitag endgültig über die Zulassung der Listen entscheiden. Über mögliche Beschwerden wird am 25. August entschieden. Dann können die Stimmzettel für die zwölf Berliner Wahlkreise gedruckt werden. za

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