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Verurteilt. Gadzhimurad K. (der aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht wurde) vor einem Sicherheitsbeamten.

© Paul Zinken / dpa

Werbung für IS-Terror: Berliner Imam zu Haftstrafe verurteilt

In der Berliner Islamistenszene rief Gadzhimurad K. zum Kampf für den IS auf. Vor Gericht gestand er, sprach über Strukturen und distanzierte sich vom Terror. Das wirkte sich strafmildernd aus.

Als Imam suchte er die Öffentlichkeit und trommelte für die Terrormiliz „Islamischer Staat“. Voller Reue dagegen war Gadzhimurad K. vor dem Berliner Kammergericht zu erleben. Er gestand und distanzierte sich von IS-Gewalt. Die Richter verhängten am Dienstag zweieinhalb Jahre Gefängnis gegen den 30-Jährigen – wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation im Ausland sowie der Billigung von Kriegsverbrechen.

Gadzhimurad K., russischer Staatsangehöriger dagestanischer Herkunft, war im Jahr 2002 illegal nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. 2003 wurde sein Antrag abgelehnt. Er sollte abgeschoben werden. Doch er tauchte zunächst unter und lebte jahrelang unbehelligt unter dem Alias-Namen Murat A.

Bereits 2008 trat er in Berlin als Prediger in einer türkisch-kaukasischen Gruppe auf und schließlich als Imam bei dem Moscheeverein Fussilet 33 in Moabit. In dem Umfeld wurden bereits mehrere mutmaßliche Salafisten festgenommen. Der als Emir von Wedding bekannt gewordene Ismet D. steht seit Januar in einem ähnlichen Prozess vor Gericht. K. befindet sich seit Oktober in Haft.

In einem Internet-Video hatte K. den IS gepriesen und abscheuliche Verbrechen religiös gerechtfertigt – das Köpfen von Ungläubigen geschehe auf Befehl Allahs, hetzte er in einer Predigt im Netz. Als Imam habe K. um seine Machtposition gewusst, so das Gericht. Er habe die derzeit gefährlichste Terrororganisation im Ausland unterstützt, sich als „Informationskrieger“ bezeichnet, Kriegsverbrechen gebilligt. Seine Äußerungen seien auch geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören.

Die Richter folgten dem aus ihrer Sicht „maßvollen“ Antrag der Anklage. Das umfassende Geständnis des Angeklagten sei dabei erheblich ins Gewicht gefallen. K. habe die Namen anderer Personen aus der Berliner Salafistenszene genannt, die möglicherweise beteiligt waren. „Damit hat er sich den Weg zurück verbaut“, stand für die Richter fest. Der einst einflussreiche Imam hatte sich im Prozess als einen damals „verblendeten“ Menschen bezeichnet. Seine Anwälte plädierten auf eine Bewährungsstrafe.

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