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Berlin: Wertheim-Erben jubeln über Sieg im Grundstücksstreit

Verwaltungsgericht: Immobilien im Wert von mehreren hundertMillionenEuro gehen an Nachkommen der Familie und nicht an Karstadt-Quelle zurück

Ihre Freude über das Urteil ist unübersehbar. „Das ist ein großer Tag für unsere Familie“, sagt Barbara Principe im Verwaltungsgericht. Die 74-jährige Amerikanerin vertritt die rund 50 noch lebenden Erben der Kaufmannsfamilie Wertheim und war eigens für den Prozess nach Berlin gereist. Das Gericht hatte entschieden, dass die ehemaligen Grundstücke der Wertheims in Berlins Mitte den Erben und nicht Karstadt-Quelle zugesprochen werden müssen. Der Handelskonzern sieht sich als Rechtsnachfolger des Wertheim-Konzerns und erhebt ebenfalls Ansprüche auf die Grundstücke.

„Es sind die Opfer und nicht der große Handelskonzern, der betrogen worden ist“, sagt Barbara Principe. Sie weiß, dass ihre Familie schon bald um mehrere hundert Millionen Euro reicher sein könnte. Zwar hat das Verwaltungsgericht gestern nur über ein relativ kleines Grundstück an der Leipziger Straße entschieden, das Urteil könnte aber Auswirkungen auf viel größere und wertvollere Grundstücke haben, die nun aller Voraussicht nach ebenso den Wertheim-Erben zugesprochen werden.

Zum Beispiel auf dem so genannten Lenné-Dreieck. Dort besaß die Familie Wertheim die Grundstücke, auf denen heute das Beisheim-Center mit den Luxus-Hotels Ritz-Carlton und Marriott steht. Karstadt-Quelle verkaufte diese Grundstücke im Jahr 2000 für 145 Millionen Euro an Otto Beisheim. Eine Summe, die von den Wertheim-Erben ebenfalls beansprucht wird. Die Frage ist nur: Wer muss zahlen? Der Handelskonzern oder das Land Berlin, das die Grundstücke in den späten 80er Jahren an den Warenhauskonzern Hertie abgegeben hatte? Hertie hatte Wertheim geschluckt und beanspruchte das Areal für sich. KarstadtQuelle als Käufer von Hertie hat das Land schließlich verkauft.

Das Urteil vom Freitag betrifft zunächst ein 4000 Quadratmeter großes Areal, auf dem jetzt die Techno-Disko Tresor steht. Das Gelände ist im Rahmen eines Investitionsvorrangverfahrens durch den Bund verkauft worden. Noch in diesem Jahr soll der Tresor des ehemaligen Wertheim-Kaufhauses abgerissen und durch ein Bürogebäude für die Volksfürsorge ersetzt werden. Dieses Projekt ist durch das Urteil nicht gefährdet. Klar ist jedoch, dass der Bund den Verkaufserlös, rund 17 Millionen Euro, erstatten muss. Sollte Karstadt-Quelle mit der avisierten Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitern, bekommen die Wertheim-Erben das Geld.

Für die rund drei Hektar große Brache am Leipziger Platz, die direkt an das Grundstück anschließt, ist die Rechtslage nach dem Spruch des Gerichts eindeutig: Sie müssen an die Wertheim-Erben zurückgehen. Das Gleiche gilt auch für Grundstücke an der Wilhelmstraße, gegenüber dem Bundesfinanzministerium. Über die Grundstücke am Spreeufer verhandeln die Anwälte bereits mit dem Bund. Auf diesem Gelände hat der Bundestag das Marie-Elisabeth-Lüders- Haus (die Parlamentsbibliothek) errichtet. „Dem Bund ist im Gegensatz zu Karstadt-Quelle klar, dass die Jewish Claims Conference (JCC) und damit die Wertheim-Erben anspruchsberechtigt sind“, sagt JCC-Anwalt Stefan Minden, „hier geht es um die Höhe der Entschädigung.“

Die Wertheim-Erben werden durch die JCC vertreten, weil sie es versäumt hatten, rechtzeitig vor Ablauf der Frist ihre Ansprüche anzumelden. JCC und die Erben wollen die Grundstücke verkaufen und nicht selber bebauen.

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