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Berlin: Wild am Grill

Lust auf Steak, Würstchen, Folienkartoffel? Bitte nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist.

Lust auf Steak, Würstchen, Folienkartoffel? Bitte nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Außerhalb der eigens markierten Grillplätze ist das Einheizen des Grillrostes nach Paragraph 6, Absatz 2 des Grünanlagengesetzes verboten. Lagerfeuer ist ganz verboten.

Kosten: Wird der wilde Griller von einem Polizisten erwischt, muss er ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen.

ErwischFaktor: lauwarm. Die Mitarbeiter der Natur- und Grünflächenämter haben keine Zeit, Streife zu gehen. Das wilde Grillen bleibt deshalb meist ungesühnt. „Ohne Vollzug auch keine Beachtung der Regel“, sagt Norbert Fußwinkel vom Steglitz-Zehlendorfer Natur- und Grünflächenamt. Die Ämter sind – gerade am Wochenende – auf die Hilfe der Polizei angewiesen. Die hat jedoch oft wichtigere Einsätze. frh

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