zum Hauptinhalt

Berlin: Wilderei: Wildschwein vorsätzlich angefahren und mitgenommen

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen 35 Jahre alten Mann, im Oktober vergangenen Jahres in Rahnsdorf eine Wildsau vorsätzlich mit dem Auto angefahren und das verletzte Tier getötet und mitgenommen zu haben.Der wegen Wilderei beschuldigte Bauingenieur verweigerte die Aussage, so dass die Anklage sich lediglich auf Zeugenaussagen stützt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen 35 Jahre alten Mann, im Oktober vergangenen Jahres in Rahnsdorf eine Wildsau vorsätzlich mit dem Auto angefahren und das verletzte Tier getötet und mitgenommen zu haben.

Der wegen Wilderei beschuldigte Bauingenieur verweigerte die Aussage, so dass die Anklage sich lediglich auf Zeugenaussagen stützt. So hatten eine 61-jährige Rentnerin und ihr Mann den Vorfall in der Tatnacht vom Schlafzimmerfenster aus beobachtet. Sie habe ihren Mann gerade auf die fünfköpfige Wildschweinrotte am Ende der Straße aufmerksam gemacht, als plötzlich ein Auto mit aufgeblendeten Scheinwerfern absichtlich in die Rotte hineingefahren sei, berichtete die Zeugin. Dabei sei eins der Tiere angefahren und verletzt worden. Das angefahrene Wildschwein habe nicht mehr aufstehen können und laut gequiekt. Dann sei der Fahrer des PKW ausgestiegen und habe mit einer Lanze oder einem ähnlichen Gegenstand auf das schreiende Tier eingestochen und geschlagen. "Es war grauenvoll, wie diese Person auf das fürchterlich quiekende Tier eingestochen hat. Ich war schockiert über soviel Brutalität", erzählte die sichtlich erschütterte Frau. Als das Wildschwein sich nicht mehr bewegt habe, sei der Beifahrer des Wagens ausgestiegen und habe dem Fahrer dabei geholfen, das Tier in den Kofferraum zu laden. Das Rentnerehepaar konnte trotz der Entfernung den Wagentyp und Teile des Kennzeichens, nicht aber den oder die Täter erkennen.

Am darauffolgenden Tag hatte das Ehepaar einem in der Nachbarschaft wohnenden pensionierten Förster von dem Vorfall erzählt, der wiederum die zuständige Forstbehörde unterrichtete. Dennoch wäre die ganze Angelegenheit vermutlich ohne Konsequenzen geblieben, wären beide nicht einige Tage später auf das in einer Nebenstraße geparkte, mutmaßliche Tatfahrzeug gestoßen, das zudem leichte Beschädigungen aufwies.

Wegen der Grausamkeit und Brutalität des Täters lautet die Anklage auf einen besonders schweren Fall von Jagdwilderei. Das dafür vorgesehene Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Gefängnis. Da die bisher befragten Zeugen keine genaueren Angaben über die Täter machen konnten, will die Richterin zunächst weitere Zeugen vernehmen. Der Prozess wird am 31. August fortgesetzt.

mura

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false