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Berlin: Worum es geht

sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt werden. Damit ist nicht mehr der Bund für den Arbeitslosen und die Kommune für den bisherigen Sozialhilfeempfänger zuständig, sondern beide werden in den neuen JobCentern aus einer Hand betreut – wenn sie erwerbsfähig sind.

sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt werden. Damit ist nicht mehr der Bund für den Arbeitslosen und die Kommune für den bisherigen Sozialhilfeempfänger zuständig, sondern beide werden in den neuen JobCentern aus einer Hand betreut – wenn sie erwerbsfähig sind. Auf die Höhe des letzten Einkommens kommt es dann nicht mehr an; stattdessen wird mit Pauschalen gearbeitet. Nur wer nicht erwerbsfähig ist, bleibt beim Sozialamt.

Weniger Begünstigte. Die Regeln werden strenger – beim Geld wie beim verlangten Engagement. Das Einkommen des Partners wird angerechnet; vorhandenes Vermögen ist aufzubrauchen. Es gibt aber Freibeträge. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird die Unterstützung gekürzt. Im Grundsatz gilt: Wer arbeitet, soll mehr Geld zur Verfügung haben als einer, der nicht arbeitet, obwohl er erwerbsfähig ist. fk

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