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WORUM GEHT’S: WORUM GEHT’S

Zur Abstimmung am 3. November steht ein Gesetzentwurf der Initiative „Berliner Energietisch“.

Zur Abstimmung am 3. November steht ein Gesetzentwurf der Initiative „Berliner Energietisch“. Darin wird die Gründung eines landeseigenen Berliner Stadtwerks und einer kommunalen Netzgesellschaft für die Verteilung des elektrischen Stroms vorgeschrieben. Das Stadtwerk soll zu hundert Prozent erneuerbare Energien produzieren und vertreiben. Die Senkung des Energieverbrauchs, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit werden als zentrale Ziele formuliert. Kontrolliert werden sollen Stadtwerk und Netzgesellschaft jeweils von einem Verwaltungsrat, in dem zwei Senatsmitglieder, sechs direkt gewählte Bürger (Vertreter der Energieverbraucher) und sieben Vertreter der Beschäftigten sitzen. SPD und CDU werden zum Volksentscheid voraussichtlich einen abweichenden Gesetzentwurf vorlegen. za

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