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Berlin: Zeitplan für Topographie steht fest

Die Entscheidung für den künftigen Architekten des Neubaus fällt im Januar

Von Sabine Beikler

Für die Planung des NS-Dokumentationszentrums „Topographie des Terrors“ gibt es jetzt einen festen Zeitplan: Bis Dienstag haben europaweit 620 Architekten Unterlagen für den Bau beim zuständigen Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) angefordert. Die Architekten müssen bis Ende Juli ihre Entwürfe für die Ansicht des Gebäudes und den Grundriss abgeben. „Wir rechnen mit 300 bis 400 Entwürfen“, sagte BBR-Sprecher Andreas Kübler. Anfang September trifft eine Jury die Vorauswahl: 25 Architekten haben bis Mitte Dezember Zeit, ihre Modelle fertig zu stellen. Am 25. Januar wird ein Preisgericht den Gewinner verkünden. Bis zu dieser Entscheidung bleiben alle Wettbewerbsteilnehmer anonym: Nur ein Notar kennt die Namen hinter den nummerierten Entwürfen.

In der Jury sitzen Kulturstaatsministerin Christina Weiss, Thilo Braune, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Andreas Nachama, Direktor der Topographie-Stiftung, Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, Kultursenator Thomas Flierl, der Architekt HG Merz, der unter anderem für den Umbau der Alten Nationalgalerie und den Neubau des Kuppellesesaals der Staatsbibliothek Unter den Linden verantwortlich zeichnet.

Nach der Trennung von Architekt Peter Zumthor Ende Mai vergangenen Jahres hatte der Bund im Einvernehmen mit der Berliner Senatsbauverwaltung die Übernahme der Bauherrenschaft erklärt. Das BBR hat der Stiftung in allen Entscheidungen Mitspracherechte gegeben, nachdem Stiftungsdirektor Nachama interveniert hatte. Nach seinen Erfahrungen der letzten Jahre habe man vor der Stiftung „weder Respekt gehabt noch unsere Aufgabe verstanden, das Gelände durch eine geeignete Bebauung zum Sprechen zu bringen“, beklagte sich Nachama noch im vergangenen Jahr. Inzwischen ist Nachama mit der Zusammenarbeit von Bund und Stiftung sehr zufrieden.

Ende Oktober vergangenen Jahres begann die Senatsverwaltung mit der Demontage der drei Treppentürme auf dem Gelände. Dagegen zog Zumthor vor Gericht, weil er dadurch Urheberrechte verletzt sah. Das Landgericht gab Zumthor nicht Recht, der daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Ende November erlaubte das Bundesverfassungsgericht den Abriss. Anfang diesen Jahres begann das BBR mit den Vorbereitungen für den Architektenwettbewerb für ein Dokumentationszentrum. Auf dem ehemaligen „Prinz-Albrecht-Gelände“ befanden sich zwischen 1933 und 1945 die zentralen Einrichtungen des NS-Terrorapparates: Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt.

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