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Berlin: Zu billig, um seriös zu sein?

Senatsbehörde und Bauministerium zweifeln an Hamburger Sieben-Millionen-Offerte für Abriss des Palastes der Republik

Ein Abriss des Palastes der Republik für nur sieben Millionen Euro? Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Bundesbauministerium zweifeln das Angebot einer Hamburger Firma an. Es war am Donnerstag von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und Wilhelm von Boddien vom Förderverein Berliner Schloss vorgestellt worden. Behördensprecher betonten, sie hätten die „offensichtlich unseriöse“ Offerte geprüft. Bei der Summe könne nicht sicher sein, dass die benachbarten Gebäude, besonders der Berliner Dom, beim Abriss nicht beeinträchtigt werden. Ohne derartige Garantie sei das Angebot „völlig unakzeptabel“.

Hartmut Pieper von der Firma Ehlert & Söhne sagte: „Wer von unseriösem Angebot spricht, hat keine Ahnung vom Metier.“

Nach Ansicht des Bundesbauministeriums kostet der Anfang 2005 geplante Abriss wegen des komplizierten Untergrunds (das Palast-Fundament ist als Schutz vor Grundwasser von einer Betonwanne umgeben) „20 Millionen Euro und nicht mehr“. Bei der Senatsbauverwaltung wird noch mit Kosten von bis zu 40 Millionen Euro gerechnet.

Die Behörden hatten wiederholt auf den komplizierten Untergrund hingewiesen: Bei einem Abriss ohne Rücksicht auf die Wanne stiege diese, immer weniger belastet, nach oben. Das Erdreich käme in Bewegung und könnte den Dom „rutschen“ lassen. Die Platte müsse demnach beim Abriss ständig belastet werden, etwa mit Abbruchmaterial oder mit durchfließendem Grundwasser. Das Hamburger Angebot sieht vor, mit Spülrohren 40000 Tonnen Sand auf die Kellersohle des Palastes als Gegengewicht zu bringen. Später könne man das neue Schloss in die Wanne einbauen und den Sand allmählich wieder aus der Bodenwanne lassen. Der Dom sei ansonsten wegen eines Korsetts von Stahlträgern, auf denen die Außenmauern stehen, wenig gefährdet.

Allerdings wird in dem Hamburger Angebot darauf hingewiesen, dass für Schäden an Nachbargebäuden, die nicht direkt durch Abbrucharbeiten entstehen, wegen der „sehr schwierigen Untergrundverhältnisse“ keine Haftung übernommen wird. C.v.L.

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