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ZUKUNFT DER S-BAHN: Öffentlich, privat, als Einheit oder aufgeteilt

TEILAUSSCHREIBUNGDie Vergabe des S-Bahn-Rings und weiterer Teilnetze nach den Regeln der Europäischen Union gilt juristisch als unstrittig. Ein möglicher Nachteil ist, dass im Ergebnis mehrere private oder öffentliche Verkehrsunternehmen das Netz parallel betreiben.

TEILAUSSCHREIBUNG

Die Vergabe des S-Bahn-Rings und weiterer Teilnetze nach den Regeln der Europäischen Union gilt juristisch als unstrittig. Ein möglicher Nachteil ist, dass im Ergebnis mehrere private oder öffentliche Verkehrsunternehmen das Netz parallel betreiben.

GESAMTVERGABE

Das Berliner S-Bahn-Netz ist so groß, dass als Betreiber wohl nur die Deutsche Bahn infrage käme. Eine Gesamtausschreibung widerspricht nach Auffassung der meisten Juristen, auch des Bundesgerichtshofs, dem wettbewerbsorientierten Vergaberecht.

DIREKTVERGABE

Nach geltender Rechtsprechung ist es erlaubt, Verkehrsleistungen direkt an ein kommunales Unternehmen zu vergeben. In Berlin zum Beispiel an die BVG. Der finanzielle und organisatorische Aufwand und das wirtschaftliche Risiko sind aber beträchtlich. za

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