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Berlin: Zur Offenheit verpflichtet

Abgeordneter im Berliner Parlament ist kein Vollzeitjob. Trotzdem sind den Volksvertretern für Nebeneinkünfte strenge Regeln auferlegt

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Aus der bundesweiten Diskussion um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten blieb das Berliner Parlament weitgehend ausgespart. Das hat einen simplen Grund: Unsere Volksvertretung versteht sich als Teilzeitparlament; so wie in den anderen Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Die Abgeordneten in Berlin haben ein Recht darauf, neben ihrer politischen Tätigkeit einem ordentlichen Beruf nachzugehen. Sie sind eben keine Berufspolitiker. Auch wenn die Gesetzeslage mit der Lebenswirklichkeit in vielen Fällen nicht mehr übereinstimmt.

Trotzdem gelten in Berlin strenge Verhaltensregeln, die in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses verankert sind. Jeder Abgeordnete muss seinen Beruf, den Arbeitgeber, Angaben zu seiner Firma und zu bezahlten und ehrenamtlichen Tätigkeiten offen legen. Nachzulesen im Parlaments-Handbuch, das kostenlos erhältlich ist, oder auf der Internet-Seite des Abgeordnetenhauses. Beratungs- und Lobbyaktivitäten, regelmäßige publizistische und Vortragstätigkeiten müssen ebenfalls angegeben werden. Außerdem ist es den Parlamentariern verboten, an Ausschusssitzungen oder Abstimmungen teilzunehmen, wenn die Tagesordnung mit ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit kollidiert.

Natürlich sind auch die Berliner Abgeordneten an den Grundsatz gebunden, den das Bundesverfassungsgericht 1975 aufgestellt hat: Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis oder einem Beratervertrag, „ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten“, sind illegal. Solche Scheintätigkeiten dienten lediglich dem Zweck, „im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der Großorganisation zu vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen“, urteilte das Gericht schon vor 30 Jahren.

In Berlin hätten sich die vorhandenen Regeln bewährt und seien ausreichend, versicherte der Abgeordnetenhauspräsident Walter Momper (SPD). Er wandte sich auch gegen die Forderung der Grünen, dass jeder Abgeordnete seine Einkünfte und das private Vermögen offen legen müsse. Momper erinnerte daran, dass „das Steuergeheimnis zu den wichtigsten Rechten gehört, die alle Bürger haben“. Von den Parlamentariern, die arbeitslos sind oder aus anderen Gründen nicht beruflich tätig sind, weiß ohnehin jeder, was sie verdienen: 2951 Euro Entschädigung und eine steuerfreie Kostenpauschale von 870 Euro monatlich.

Aus gutem Grund sind viele Abgeordnete sogar gezwungen, während ihrer Mandatszeit die berufliche Arbeit ruhen zu lassen. Das gilt für Beamte und Angestellte in der Landesverwaltung, für Richter und Bezirksamtsmitglieder. Von dieser Unvereinbarkeitsregelung im Wahlgesetz sind zum Beispiel Polizisten und Lehrer betroffen; nicht aber Hochschullehrer. Auch Vorstände und Geschäftsführer in Unternehmen, Anstalten oder Stiftungen, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist, müssen ihre Funktion ruhen lassen, solange sie Abgeordnete sind.

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