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Berlin: Zwangsheirat: Senat will Frauen helfen

Zwangsheirat soll ein eigener Straftatbestand werden und nicht nur als Nötigung strafrechtlich verfolgt werden können, wie es Rot-Grün im Bund verabschiedet hatte. Das hat nach dem Rechtsausschuss nun auch der Arbeits- und Frauenausschuss am gestrigen Mittwoch beschlossen.

Von Sabine Beikler

Zwangsheirat soll ein eigener Straftatbestand werden und nicht nur als Nötigung strafrechtlich verfolgt werden können, wie es Rot-Grün im Bund verabschiedet hatte. Das hat nach dem Rechtsausschuss nun auch der Arbeits- und Frauenausschuss am gestrigen Mittwoch beschlossen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will das Strafmaß flexibel halten. „Ein Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren kann je nach Fall möglich sein“, sagte Schubert.

Das Land Berlin würde mit Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Gesetzesänderung starten, sollte Baden-Württemberg seinen Antrag im Bundesrat nicht weiterverfolgen. Schubert: „Baden-Württemberg beabsichtigt derzeit keinen Wiederaufruf der Initiative.“ Entgegen ihrer Aussage sagte der zuständige Rechtsreferent von Baden-Württemberg, Torsten Brand, dem Tagesspiegel: „Wir legen die Initiative voraussichtlich im Mai wieder auf.“

Zwangsverheiratete Frauen sollen – ergänzend zu dem süddeutschen Vorschlag – ein Rückkehrrecht erhalten. Außerdem sollen hier lebende Frauen nach der Trennung der Zwangsehe ein Aufenthaltsrecht erhalten. FDP-Politikerin Mieke Senftleben kritisierte den im Antrag formulierten Aufenthaltsstatus als zu ungenau. Die Grünen setzten sich mit dem Vorschlag durch, dass sich die Ausländerbehörde an die geplante Änderung des Aufenthaltsrechts künftig halten müsse. Grünen-Politikerin Sibyll Klotz kritisierte, die Innenverwaltung führe bisher keine Statistik über aufenthaltsrechtliche Fälle bei zwangsverheirateten Frauen. Über die vorliegenden Anträge wird noch der Innenausschuss beraten.

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