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Wiegefehler: Garri R. hatte seinen Patienten versehentlich eine Überdosis Ecstasy verabreicht. Zwei Menschen starben, fünf wurden vergiftet.

© dapd

Zweiter Prozess um Garri R.: Drogenarzt bekennt Schuld und einen Fehler

Nachdem bei seiner Drogentherapie zwei Menschen starben, wurde Garri R. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Er will "nur" fahrlässig gehandelt haben und legte Revision ein.

Der Arzt sprach von Trauer, Schuld, und einem Fehler. Er könne sich nicht erklären, wie es zur Überdosierung gekommen ist, sagte Garri R. am Montag in der Neuauflage des Prozesses um den Drogentod zweier Patienten. Im Mai 2010 war der 52-Jährige zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof aber hob die Entscheidung auf. Die Richter müssen nun prüfen, ob R. eine vorsätzliche Tat nachzuweisen ist oder ob er fahrlässig handelte. Die Strafe könnte dann deutlich milder ausfallen.

Zwölf Patienten hatten sich am 19. September 2009 in der Hermsdorfer Praxis eingefunden. Geplant war eine „gemeinsame Reise“. Die acht Männer und vier Frauen wussten, dass es bei der sogenannten psycholytischen Therapie auch unerlaubte Substanzen geben würde. Einer der Patienten soll Ecstasy besorgt haben. Die Einnahme sei aber freiwillig gewesen, sagte der Angeklagte. 120 bis 140 Milligramm sollten es jeweils sein.

Garri R. schilderte, wie im ersten Prozess, einen tragischen Unglücksfall: „Ich weiß bis heute nicht, was die Ursache ist für den fatalen Wiegefehler, für den ich verantwortlich bin.“ Die Menge kam ihm noch groß vor. Er habe nachgemessen, sich zwar gewundert, sich „aber trotzdem auf die Waage verlassen“. Sieben Patienten nahmen Ecstasy, das „bewusstseinserweiternd“ wirken sollte. Unruhe brach aus. Ein 59-jähriger Frührentner wälzte sich herum. „Bleibt bei euch“, feuerte der Arzt die Gruppe an. Der Frührentner starb noch in der Praxis, ein Student in der Klinik.

„Ich bin schuldig und ich bereue zutiefst meinen Fehler“, sagte der Angeklagte. Er saß acht Monate in Untersuchungshaft. Nach dem ersten Urteil, in dem auch ein Berufsverbot als niedergelassener Arzt und Therapeut ausgesprochen wurde, war er zunächst auf freien Fuß gekommen. Seine Verteidiger hatten im ersten Prozess auf eine Strafe von maximal drei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Der Prozess geht Donnerstag weiter.

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