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Die Berliner Abgeordneten haben sich eine Diätenerhöhung genehmigt, was auch die Versorgungslasten betrifft.

© picture alliance / Arne Bänsch/d

Landesparlamente sind zu groß und zu teuer: Berlin treibt es "besonders dreist"

Komplizierte Wahlgesetze blähen Parlamente auf, ohne dass dort mehr geleistet würde. Nicht nur deshalb sind starke Diätenerhöhungen unangemessen. Ein Gastbeitrag.

- Hans Herbert von Arnim lehrt als pensionierter Universitätsprofessor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Manche Parlamente haben aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten sehr viel mehr Mitglieder als normaler Weise vorgesehen. Das stellt die Volksvertretungen nicht nur im Bund, sondern auch in vielen Ländern vor große Herausforderungen: Sie müssen Reformfähigkeit demonstrieren, um unnötige Ausgaben, die Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit sowie eine Entdemokratisierung des Wahlrechts zu vermeiden.

Zugleich müssen sie die Auffassung widerlegen, bestimmte Reformen ließen sich nur mittels direkter Demokratie durchführen. In den Ländern steht – anders als im Bund – mit Volksbegehren und Volksentscheid ja ein alternatives Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung. Das erschwert es den Parlamenten, das Problem zu ignorieren und auszusitzen, auch wenn Abgeordnete sich aus Eigeninteresse gegen die notwendige Reform sträuben sollten.

Anschwellende Parlamente sind nicht zu bagatellisieren

Zu den übergroßen Parlamente gehören die Landtage von Baden-Württemberg (23 Mehr-Mandate als die vorgesehenen 143 Sitze), Bayern (25 mehr) und Nordrhein-Westfalen (18 mehr). Die Mehrausgaben für zusätzliche Abgeordnete und ihre Mitarbeiter sowie deren Unterbringung stellen eine Form öffentlicher Verschwendung dar. Manche Beobachter versuchen das Problem anschwellender Parlamente zwar zu bagatellisieren. Sie verschließen aber die Augen davor,

– dass der Gesetzgeber selbst die erforderliche Normalgröße festgelegt hat;

– dass hier jedermann erkennen kann, dass unnötige Ausgaben vorliegen, die Bewältigung des Problems deshalb unabhängig von der finanziellen Höhe von großer symbolischer Bedeutung ist;

– dass das Parlament eigentlich Fehlgriffe anderer Gewalten verhindern soll, nun aber mit ihm die Verkörperung der repräsentativen Demokratie selbst am Pranger steht;

– und dass sich damit die uralte Grundfrage der Verfassung stellt, die Philosophen seit Platon und Sokrates beschäftigt hat: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Vor allem übersehen sie die entdemokratisierenden Effekte. Ausgerechnet das Wahlrecht schmälert – jedenfalls in Ländern, wie Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen, die ein ähnliches Wahlrecht haben wie der Bund – den Einfluss der Bürger auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente. Die Mehr-Mandate sind nämlich alle über die starren, vom Wähler nicht zu verändernden Parteilisten erworben worden.

Wahlen sind völlig undurchschaubar geworden

Und noch schlimmer: Die Wahl als wichtigste demokratische Äußerungsform des eigentlichen Souveräns in der Demokratie, ist völlig undurchschaubar geworden und führt zu Konsequenzen, die unkalkulierbar sind und höchst unerwünscht sein können. Vielen Abgeordneten verschafft das Wahlgesetz nur deshalb einen Sitz im Parlament, weil der Wähler in Unkenntnis bleibt, was er mit seiner Wahl bewirkt, ob er zum Beispiel Überhangmandate schafft und so vielleicht von ihm zutiefst abgelehnten Parteien und ihren Abgeordneten zu Ausgleichsmandaten verhilft und das Parlament ausweitet.

Besonders dreist erscheint das Vorgehen des Abgeordnetenhauses von Berlin. Seit der Wahl von 2016 besteht es statt aus 130 aus 160 Mitgliedern. Statt als Grund für liegengebliebene Arbeit aber die Übergröße des Hauses zu sehen, welche seine Funktions- und Arbeitsfähigkeit mindert, statt also das Wahlgesetz zu ändern und das Abgeordnetenhaus zu verkleinern, wurde finanziell gewaltig draufgesattelt. Obwohl die Gesamtkosten des Abgeordnetenhauses – selbst im Vergleich zu Parlamenten von deutschen Flächenstaaten – bisher schon hoch waren, wurde kürzlich beschlossen, die Diäten mit Wirkung ab Beginn des neuen Jahres um nicht weniger als 58 Prozent aufzustocken.

Das gilt auch für die staatsfinanzierte Versorgung, deren Erhöhung sogar zum erstmaligen Eintritt der Abgeordneten ins Parlament zurückwirkt, selbst wenn dieser 15 oder 20 Jahre zurückliegt. Damit konnten Abgeordnete den Wert ihrer Anwartschaft auf Übergangsgeld und Altersversorgung auf einen Schlag um bis zu mehrere hunderttausend Euro erhöhen. Diese aberwitzige Regelung zu rechtfertigen, wurde gar nicht erst versucht. Der Gesetzentwurf enthielt keinerlei Begründung.

Das Wahlrecht ist zu einem Systemfehler geworden

Initiiert und beschlossen wurde das Diätengesetz von einer ganz großen Koalition, bestehend aus den drei Regierungsparteien (SPD, Linke und Grüne) und den beiden Oppositionsparteien CDU und FDP, die zusammen 25 Mehr-Mandate haben. Nur die AfD (mit fünf Mehr-Mandaten) war dagegen. Zur vordergründigen Rechtfertigung musste ein angeblicher Übergang vom Teilzeitparlament zum „Hauptzeitparlament“ dienen.

Sollte sich herausstellen, dass die nötigen Reformen schließlich doch nur mittels direkter Demokratie durchgesetzt werden können, wäre dies geradezu eine Steilvorlage für Initiativen von Bürgern und Verbänden wie Mehr Demokratie und den Bund der Steuerzahler.

Zusätzliche Probleme wirft der Hessische Landtag auf. Er steht mit 24,5 Prozent Mehr-Mandaten an der Spitze. Seit der Wahl von 2018 umfasst er statt der 110 Abgeordneten, die das Landtagswahlgesetz festlegt, 137 Volksvertreter. Hier hatte das Wahlrecht – zusätzlich zu den geschilderten misslichen Auswirkungen – aber noch eine besonders gravierende Konsequenz: Es bescherte der schwarz-grünen Regierung von Volker Bouffier und Tarek Al-Wazir sogar die Mehrheit und ermöglichte ihre Fortsetzung. Ohne die Überhang- und Ausgleichsmandate hätte sich ein Patt von 55:55 Abgeordneten ergeben.

Die Mehr-Mandate wurden also zum Zünglein an der Waage, und die wahlrechtlichen Regelungen, die eigentlich die relativen Verhältnisse zwischen den Parteien sichern sollen, bestimmten nun unversehens darüber, wer die Mehrheit bekommt und regieren kann. Der Versuch der AfD die Berechnung, auf der die Ein-Stimmen-Mehrheit beruht, zu widerlegen, dürfte zwar keinen Erfolg haben. Aber es erscheint schon merkwürdig, dass CDU und Grüne mit kaum tausend Stimmen mehr als die Opposition (das ist etwa ein Drittel Promille der gesamten gültigen Stimmen) die Regierungsmehrheit erlangt haben.

So oder so haben die Mängel des Wahlrechts damit eine völlig neue Dimension erhalten und sich zu einem besonders schweren demokratischen Systemfehler ausgewachsen.

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