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Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Online-Recht

Zum günstigeren Angebot wechseln

Ich möchte zwar bei meinem Internet-Anbieter bleiben, aber zu einem aktuell günstigeren Angebot wechseln. Muss mir das mein Provider gewähren? Und wenn er das nicht tut, ist es denn möglich, ganz aus dem Vertrag auszusteigen, beispielsweise, weil der Provider die Tarife für Flatrates erhöht?

Vertrag ist Vertrag sagt man – und genau so ist es auch hier. Sofern es ihnen Ihr Internet-Provider nicht ausdrücklich einräumt, haben Sie von Gesetzes wegen leider kein Recht, während einer einmal vereinbarten Vertragslaufzeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Gewährt Ihnen ihr Provider einen solchen Schritt, tut er es das aus Kulanz und um Sie langfristig als Kunden zu behalten.

Auch so etwas wie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung Ihres Anbieters gibt es leider nicht – zumindest nicht automatisch oder in jedem Fall. Dennoch müssen Sie neue Kostenregelungen zu Ihren Lasten aber keineswegs einfach hinnehmen! Als Kunde können Sie durchaus darauf bestehen, dass die alten Bedingungen und Kostenregelungen eingehalten werden. Teilt Ihnen der Provider mit, dass er die Preise anheben möchte, müssten Sie der einseitigen Vertragsverschlechterung nach den Buchstaben des Gesetzes erst einmal zustimmen, damit diese gilt. Ihr Einverständnis wird aber häufig dadurch unterstellt, dass Sie in Kenntnis der höheren Preise die angebotenen Dienste weiter nutzen.

Um bei Ihrem Vertragspartner dieses „Missverständnis“ von vornherein auszuschließen, sollten Sie dem Anbieter schriftlich mitteilen, dass Sie auf eine weitere vertragsgemäße Erfüllung der Pflichten bestehen und mit der Änderung nicht einverstanden sind. Dies sollten Sie unbedingt schon deshalb tun, weil einige Anbieter in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln, dass der Kunde die neuen Bedingungen nach einer gewissen Zeit automatisch anerkennt, beispielsweise einen Monat nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung.

Ein Widerspruch führt jedoch häufig wiederum zur Kündigung durch den Betreiber selbst. Aufgrund der Vielzahl von Kunden möchte dieser nämlich ebenso zahlreiche unterschiedliche Verträge und Tarife verständlicherweise vermeiden. Aber auch Ihr Netzwerkanbieter ist an die vorher vereinbarten Kündigungsfristen gebunden und hat die Leistungen zunächst zu den ursprünglichen Kosten weiter zu erbringen. Wenn Sie also kostengünstige Bedingungen haben, nutzen Sie diese bis zur Kündigung und/oder einer potenziellen Vertragsauflösung im Rahmen der zulässigen Kündigungsfristen weiter.

Mehr Informationen und Beratung insbesondere zum Recht der neuen Medien finden Sie stetig aktualisiert auch unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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